1172 Dritter Hauptabschnitt. Laufende Ausgaben.

im Baufache trat eine Verlängerung der bisherigen zweijährigen praktischen
 Vorbereitung der Kandidaten des Baufachs um ein drittes Jahr
ein. Eine Verbesserung des Prüfungswesens fand auch insofern statt,
als eine Theilung der früheren (ersten) Bauführerprüfung in die inmitten
 des vierjährigen akademischen Studiums gelegte Vorprüfung
und in die nach abgeschlossenem Studium stattfindende (erste) Hauptprüfung
 erfolgte und als ferner auf eine noch strengere Durchführung
der drei Prüfungen nach den drei Fachrichtungen gehalten wurde.
Mit der Abnahme der Vorprüfung und der ersten Hauptprüfung
wurden die am Sitze der drei technischen Hochschulen eingesetzten,
den bisherigen Prüfungskommissionen im Wesentlichen nachgebildeten
technischen Prüfungsämter betraut.
Jedes Prüfungsamt zerfällt in zwei Abtheilungen, nämlich:
Abtheilung I für die Vorprüfung, und Abtheilung II für die erste Hauptprüfung,
Es besteht aus einem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, die zugleich Vorsteher der
Abtheilungen sind, und den für die Abhaltung der Prüfungen erforderlichen Mitgliedern.
Der Vorsitzende, die Stellvertreter und die Mitglieder werden vom Minister der
öffentlichen Arbeiten auf die Dauer von je drei Jahren ernannt. Die zweite Hauptprüfung
liegt in der Hand des technischen Oberprüfungsamts in Berlin. Beide erhielten Geschäftsordnungen
 unter dem 20. März bezw. 12. April 1887.
Das Oberprüfungsamt besteht aus einem vom Könige ernannten Präsidenten, seinem
ständigen Stellvertreter und der für die Prüfungen erforderlichen Zahl von Mitgliedern.
Der ständige Stellvertreter und die Mitglieder werden durch den Minister der öffentlichen
 Arbeiten auf die Dauer von drei Jahren ernannt.
Hatte die weitausgreifende Entwickelung der modernen Technik
schon im Jahre 1886 die Spaltung der Ausbildungsnormen für die
Staatstechnik des Hochbaufaches einerseits und des Ingenieur- und
Maschinenbaufaches andererseits nothwendig gemacht, so führten die
erhöhten Anforderungen, welche infolge der gewaltigen Fortschritte
der Ingenieurwissenschaften an die Beamten des Ingenieurbaufaches
in der Staatseisenbahn- und der allgemeinen Bauverwaltung gestellt
werden mussten, im Jahre 1895 zu einer abermaligen Abänderung der
Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung für den Staatsdienst
im Baufach, die in der Lostrennung des Eisenbahnbaufaches vom
sigentlichen Ingenieurbaufach gipfelte.
Aber auch die Prüfungsvorschriften von 1895 sind bereits wieder
durch neue ersetzt worden unter dem 1. Juli 1900,') denen unter dem
15. Febr. 1901 auch neue Geschäftsordnungen für die technischen
Prüfungsämter (zu Berlin, Hannover, Aachen), sowie für das technische
Oberprüfungsamt folgten, die aber die bisherige Organisation im
Wesentlichen beibehielten.

') Und gegenwärtig stehen schon wieder Aenderungen bevor. Zunächst soll das Bauführerexamen
 als solches ganz fortfallen; es bleibt lediglich das Diplomexamen und die
darauf folgende Doktorprüfung bestehen, Staatlich geprüfte Baumeister sind fortan ohne
Weiteres befugt, sich zur Doktor-Ingenieurprüfung zu melden. Doch sind für einige Jahre
Uebergangsbestimmungen getroffen. Vgl. Bekanntmachung v. 27. Nov. 1902.