IIL. Abschnitt. Provinzialverwaltungen. $$ 178—182, 1175
zur 2. Hauptprüfung zugelassenen Reg.-Baumeister herabgegangen, in
den letzten Jahren aber wieder rapid gestiegen ist.

Rang und Titel, Zahl der höheren Baubeamten.
8 180. Die Regierungsbauführer und -Baumeister erhielten durch
Allerh. Erl. v. 11. Okt. 1886 den Rang der Referendarien, bezw.
der 5. Klasse der höheren Beamten der Provinzialbehörden beigelegt,
auch wurde ihnen mittels der Allerh. Erlasse vom 26. Januar und
20. Jul 1887 eine bestimmte Uniform verliehen.
Die Bauinspektoren wurden früher nach 16 bis 18 Jahren Dienstzeit
 „Bauräthe“ und rangirten nach den Reg.-Räthen und vor den
Assessoren. Durch Allerh. Erl. v. 27. Jan. 1898 (G.-S. 8.5) erhielten
sie den Rang der Reg.-Räthe (4. Klasse) und dürfen jetzt bis zur
Hälfte der Gesammtzahl schon nach 12jähriger Dienstzeit zu Bauräthen
ernannt werden.

‚$ 18L_ Die Entwickelung der Zahl der höheren Baubeamten
war seit 1890 in der Provinzial- und Lo! ‘"5&lt;tanz folgende:
“Rö" 4800 1902
110
zo

Regierungs- und Bauräthe
Bauinspektoren . . .
Maschineninspektoren

543 629 695

Dazu treten die bei den Bauausführungen und zur Aushülfe bei
den Regierungen und Bauinspektionen verwendeten Regierungs-Baumeister,
 deren Zahl im Laufe der Berichtszeit je nach dem Umfang
der Bauthätigkeit geschwankt hat (1902: 219). In neuerer Zeit ist die
Zahl der im Bereich der allgemeinen Bauverwaltung beschäftigten
Regierungs-Baumeister auf 280 begrenzt worden.
Die Zahl der staatlich beschäftigten Regierungs-Bauführer ist
eine schwankende. 1902 wurden 80 beschäftigt.

$ 182, Während früher an den meisten Regierungen nur eine
Regierungs- und Baurathstelle bestand, die entweder mit einem Hochbauoder
 Wasserbautechniker besetzt war, sind neuerdings bei allen‘)
Regierungen besondere Stellen für das Hochbaufach und das Ingenieurbaufach
 eingerichtet worden.
Auch in den Kreisbauinspektionen muss häufig der hochbautechnisch.
 ausgebildete Beamte wasserbautechnische Funktionen wahrnehmen
 und umgekehrt. In einzelnen Regierungsbezirken hat auch
hier neuerdings eine andere Abgrenzung der Thätigkeit der Lokalbaubeamten
 stattgefunden, wobei die Kreibauinspectionen — bis auf einige
wenige — auf die Geschäfte der Hochbauverwaltung beschränkt wurden

ı) ausser Sigmaringen. In Osnabrück ist ein Wasserbauinspektor in fliegender Stelle,