1176 Dritter Hauptabschnitt. Laufende Ausgaben,

und zur Wahrnehmung der wasserbautechnischen Geschäfte besondere
Wasserbauinspektionen eingerichtet wurden.
Von den höheren Baubeamten in der Provinzialverwaltung gehören
gegenwärtig (1902) an

ständige Regierungs- und Bauräthe .
„fliegende“ Regierungs- und Bauräthe .
ständige Bauinspektoren:
a) bei den Regierungen. ,
b) bei der Lokalinstanz, . .
„fliegende“ Bauinspektoren . ...
Regierungs-Baumeister. .

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Hochbaufach Tiefbaufach Maschinenbaufach zusammen
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$ 183. Zu dem Ausdruck „fliegende“ Stellen ist zu bemerken:
Wenn Regierungs-Baumeister, die mit der speziellen Leitung grösserer, eine Reihe
von Jahren in Anspruch nehmender Bauausführungen beauftragt sind, während dieser Beschäftigung
 zur festen Anstellung ihrer Anciennität nach heranreifen, so trat früher der
Uebelstand ein, dass entweder ein der Bauleitung nachtheiliger Wechsel in der Person des
leitenden Baubeamten vorgenommen werden musste oder der bewährte Baumeister, welcher
bis zur Beendigung des Baus bei demselben belassen wurde, dadurch genöthigt war,
dem dienstlichen Interesse oft für längere Zeit die Vortheile zu opfern, die mit dem Kinrücken
 in eine etatsmässige Stelle verbunden sind. Um diesem Uebelstande abzuhelfen,
war bereits im Jahre 1875 die Einrichtung von 11 Bauinspektor-Stellen veranlasst worden,
welche ohne Zuweisung einer etatsmässigen Stelle alle mit einer festen Anstellung verbundenen
 Rechte erhalten und deren Besoldung aus Baufonds bezw. Hülfsarbeiterfonds erfolgte.
 Mit Rücksicht auf die eingetretene wesentliche Vermehrung grösserer Bauausführungen
 sind jene Stellen, durch die späteren Etats festgesetzt, vermehrt worden.

Gehalt, Pension u. s. w.
$ 184, Bis zum Jahre 1886/87 wurden entspechend der im Jahre
1852 stattgehabten allgemeinen Neuorganisation der Bauverwaltung
2 Arten von Lokalbaubeamten, nämlich sog. Bauinspektor- und
Kreisbaumeisterstellen unterschieden, deren Inhaber zwar meist verschiedene
 Qualifikation, im Wesentlichen aber dieselben Amtsverrichtungen
 hatten und auch verschieden besoldet waren. 1886/87
wurden diese beiden Klassen aufgehoben. Zugleich wurde ‘bestimmt,
dass den sämmtlichen Lokalbaubeamten, sowie den bei den Provinzialbehörden
 angestellten technischen Hülfsarbeitern, unter Berücksichtigung
der bisherigen Besoldungssätze der Kreisbaumeister von 2400 bis
3000 M. und der Bauinspektoren von 3000 bis 3600 M. eine einheitliche
 Besoldung von 2400 bis 3600 M., im Durchschnitt 3000 M..
gewährt werden solle.
Später wurde auf eine Erhöhung der Besoldungen der Bauinspektoren
der allgemeinen Verwaltung hingewirkt und im Durchschnitt Zulagen
von 600 M. durch den Staatshaushaltsetat vom 1. April 1886/87 bewilligt.
 Das Gehalt der Bauinspektoren wurde damit auf 2400 bis
4800 M., im Durchschnitt 3600 M., festgesetzt.
in Pillau, Buchwalde, Gr.-Plehnendorf, Stettin, Breslau, Münster (Kanalver waltung)
und Koblenz.