L178 Dritter Hauptabschnitt. Laufende Ausgaben,

$187, Kap. 65 Tit. 10a. Zur Remunerirung von Reg.-Baumeistern
und Reg.-Bauführern 1902: 996 200 M.
Dieser Fonds wurde aus Anlass der Neuregelung der Bauleitungskosten
 ($ 163) neu geschaffen für die bisher aus den Baufonds remunerirten
 bei Bauausführungen thätigen höheren Beamten.
Die Bezüge sind im Allgemeinen folgende: Die Reg.-Baumeister
erhalten während der ersten 3 Jahre ihrer Beschäftigung im Staatsdienste
 9 M. Tagegeld, später 300 M. monatlich und zwar anfänglich
post-, nach einigen Jahren pränumerando.
Die Bauführer beziehen 6 M. Tagegelder, soweit Mittel verfügbar
sind (erst im 2. Ausbildungs-Abschnitte).
Der Fonds wurde zunächst auf 1283 000 M. bemessen, wobei für 280 Regierungshaumeister
 je 3600 M Jahresremuneration, zur Gewährung von Tagegeldern an 70 Regierungsbaumeister
 je rund 3300 M. und zur Remunerirung von 20 Regierungsbauführern durchschnittlich
 je 2200 M. in Ansatz gebracht wurden.
In den folgenden Jahren mussten vorübergehend wegen des Mangels an Regierungsbaumeistern
 vielfach Techniker mit Baugewerkschulbildung den Provinzial- und Lokalbehörden
als Arbeitshülfe beigegeben, in einigen Fällen auch solchen Kräften die örtliche Leitung
von Bauausführungen übertragen werden, sodass der Rückgang der Zahl der Regierungsbaumeister
 eine Verminderung des Fonds herbeiführte (177 000 M.: 1899). Eino weitere Verminderung
 brachte die Vermehrung der etatsmässigen Stellen, 1902 betrug der Fonds nur
noch 996 200 M., woraus nur noch 232 Regierungsbaumeister und 80 Regierungsbauführer
remunerirt wurden.
Die Regierungsbauführer wurden, soweit sie — im zweiten Abschnitte des Ausbildungsganges
 — Tagegelder aus der Staatskasse erhalten haben, bis 1900 nur dann aus Tit. 102
remunerirt, wenn sie an Stelle eines Regierungsbaumeisters verwendet wurden; im Falle
ihrer Beschäftigung an Stelle eines sonst erforderlichen Technikers bezogen sie etwaige
Tagegelder aus dem Bauleitungskostenfonds 'Tit. 13a dieses Kapitels.
Etatsrechtliche Bedenken liessen eine Abweichung von dieser Uebung angebracht erscheinen,!)
 es sind deshalb für 1900 die Bezüge von 60 Regierungsbauführern mit durchschnittlich
 je 2200 M. jährlich, zusammen mit 132000 M. hier in Zugang und bei Kap. 65
Tit. 13a in Abgang gebracht worden.

$ 188, Kap. 65 Tit. 115, s. hierzu Bd. I Buch I 8. 97.
Kap. 65 Tit. 11c (28000 M.).
Der Fonds wurde zum ersten Male 1883/84 ausgebracht mit 20000 M.
und wie folgt motivirt:
Das bisherige Verfahren, nach welchem den etatsmässig angestellten Baubeamten der
allgemeinen Bauverwaltung für besonders verdienstliche Leistungen bei hervorragenden
 Bauausführungen Remunerationen theils aus dem Allerhöchsten Dispositionsfonds,
$heils aus Baufonds gewährt worden sind, hat zu vielfachen Unzuträglichkeiten geführt,
Um letztere für die Zukunft zu vermeiden, andererseits aber die Möglichkeit nicht zu verlieren,
 besonders hervorragende Leistungen auch ferner gebührend zn belohnen, ist auf
Grundlage genauer Ermittelungen ein Fonds von — ausgebracht, aus welchem künftig alle
Remunerationen für hervorragende Leistungen bei Bauten u. s. w. ohne Unterschied des
Ressorts, sofern deren Ausführung zu den Aufgaben der allgemeinen Bauverwaltung gehört,
ausschliesslich zu übernehmen sein werden.

1) Da nämlich Tit. 13a sächliche Kosten enthält, wozu nur die Remunerationen im
Vertrags verhältnisse stehender Hülfskräfte gerechnet werden.