III. Abschnitt Provinzialverwaltungen. $$ 187—192, 1179
1898/99 fand eine Erhöhung um 8000 M. statt aus Anlass der
Neuregelung der Bauleitungskosten ($ 163), indem nunmehr auch die
in „fliegenden“ Stellen thätigen Bauinspektoren und Riegieruugsbaumeister
 an dem Fonds theilnehmen.
Kap. 65 Tit. 12, s. hierzu das Nähere in 8 194.

Sächliche Ausgaben für höhere Baubeamte.
(Kap. 65 Tit, 13, 13a, Kap. 66 Tit. 1, Kap. 65 Tit. 20.)
$ 189, Kap. 65 Tit. 13 (1902: 1488218 M.). Dieser Fonds, der
gleichzeitig höhere, mittlere und niedere Beamte betrifft, enthält
hinsichtlich der höheren Beamten:
a) die Dienstaufwandsentschädigungen. Derartige Entschädigungen
 erhalten von höheren Beamfen nur die lokalen Baubeamten.
 Sie schliessen zugleich KReisekostenentschädigungen für
Reisen innerhalb des Dienstbezirks in sich. Der Betrag für 1902
stellte sich insgesammt auf 911 785 M.
Bei jeder neuen Stelle wird ein Durchschnittssatz von 3120 M.
ausgebracht, die Vertheilung auf die einzelnen Stellen erfolgt aber
nach Massgabe des Bedürfnisses. Maximal- und Minimalsätze sind
nicht festgestellt

$ 190, b) Beschaffung von einigen Gegenständen des
Dienstinventars für Lokalbaubeamte (z. B. Aktenmappen, Vermessungsinstrumente,
 nicht aber Tische, Stühle u. s. w., die aus der Dienst
aufwandsentschädigung zu bestreiten sind, $ 38 No. 5 der Dienstanweisung
 v. 1. Dez. 1898, der auch für Wasserbaubeamte gilt). Ferner
bei besonders theuren Neuanschaffungen. Im Ganzen 1902: 4790 M.

$ 191. c) Reisekostenentschädigungen (1902: 158245 M.)
für die Regierungs- und Bauräthe an den Regierungen. Denselben wird
je nach Bedürfniss ein Betrag von 1500 M., 1800 M. u. s. w. jährlich
festgesetzt. Sie haben ihre Reisen zu liquidiren. Wenn sie den Betrag
 überschreiten, müssen sie für das Mehr Genehmigung nachsuchen.
(Die bei den Regierungen beschäftigten Bauinspektoren liquidiren
nach den allgemeinen Grundsätzen aus dem allgemeinen Tagegelderund
 Reisekostenfonds auf dem Etat des Finanzministeriums Kap. 58
Tit. 11.)
Der Titel betrug schon Anfang der S0er Jahre rund 1330 000 M., sank dann bis 1897/98
allmählich um 100000 M. und ist für 1898/99 auf rund 1440000 M. erhöht worden, was
hauptsächlich darin seinen Grund hatte, dass seitdem die Dienaufwandsentschädigungen für
die bei Bauleitungen thätigen Beamten nicht mehr aus den besonderen Baufonds, sondern aus
den allgemeinen Staatsfonds gedeckt werden (s. &amp; 163)

$ 192. Kap. 65 Tit. I?a. Kosten von Vorarbeiten und Bauleitungen,
 einschliesslich der Vergütungen für die im Vertragsverhältnisse
 stehenden Hülfskräfte, 1902: 1527000 M., davon für Vorarbeiten:
 175000 M., für Bauleitungen: 1352000 M.