1180 Dritter Hauptabschnitt. Laufende Ausgaben,

Der Fonds wurde eingestellt 1882/83 und lautete damals: zu den
Kosten für Arbeitshülfen und zu Vorarbeiten für grössere Bauausführungen.
 Er betrug anfänglich 200000 M. und stieg allmälig bis
auf 500000 M. (seit Mitte der 0er Jahre). Die Einstellung erfolgte,
weil eine feste Regel nicht möglich ist, in welchen Fällen die durch
Heranziehung von Hülfskräften entstehenden Kosten bei grösseren
Vorarbeiten auf Bau- oder auf Dispositionsfonds zu übernehmen sind,
für eine gleichmässige Behandlung der Angelegenheit mithin eine
ausreichende Garantie nicht gegeben ist. Die Kosten solcher Vorarbeiten,
 welche erst die Bereitstellung der Baumittel vorzubereiten
 bestimmt sind, konnten daher nicht auf Baufonds angewiesen
werden, weil es bei der Beschlussnahme über die Ausgabe an zur
Deckung bereiten Mitteln fehlen würde.
Daher sollten für alle Zweige der Staatsverwaltung die Kosten,
welche für die Vorbereitung grösserer Bauausführungen bis zur erfolgten
 Bewilligung der Geldmittel erwachsen, fernerhin ausschlieslich
bei der allgemeinen Bau-Verwaltung verrechnet werden, wozu der neue
Titel eingestellt wurde.
Im Jahre 1898/99 erhielt der Fonds in Folge der Neuregelung der
Bauleitungskosten (s. &amp; 163) seine jetzige Titelbezeichnung und wurde
auf 1630000 M. erhöht, zugleich wurde Tit. 13 b abgezweigt ($ 202).
Aus diesem Fonds sollen nach den Erläuterungen zum Etat
1898/99 alle sächlichen Kosten von Vorarbeiten und der Leitung
von Bauausführungen, also auch Miethe, Heizung, Beleuchtung von
Bureauräumen, Schreib- und Zeichenmaterialien, soweit sie die betreffenden
 Beamten nicht aus ihrer Dienstaufwands-Entschädigung
vorzuhalten haben, sowie die Vergütungen für die dazu im Vertr agsverhältnisse
 angenommenen Hülfskräfte (Techniker, Zeichner und
Schreiber) verrechnet werden. 1899 trat eine Vermehrung durch die
Steigerung der Zahl der mit Bauleitungen betrauten Techniker (s. 8 187
29000 M.) ein. 1900 kamen 1832000 M. Bezüge für 60 Regierungsbauführer
 in Abgang (s. unten Anmerkung‘!), sodass der Fonds jetzt
1527000 M. beträgt.

$ 193, Kap. 66 Tit. 1. Zu Stellvertretungs-, Versetzungs- und
Umzugskosten 101000 M. ;
Dieser Fonds ist gemeinsam für höhere wie für mittlere und
Unterbeamte der Bauverwaltung bestimmt. Stellvertretungskosten
werden aus diesem Fonds gewährt, falls der mit der Stellvertretung
betraute Beamte seine Bezüge nicht bereits aus Tit. 1, 2, 13au ss W.
erhält. Wegen der Versetzungs- und Umzugskosten gelten die allgemeinen
 Grundsätze für Staatsbeamte.

') Diese 60 Bauführer werden seit 1899 aus Tit. 10a remunerirt (s. Erläuterungen des
Etats für 1900) s. &amp; 187.