IT. Abschnitt. Provinzialverwaltungen. $$ 194a, 195. 1183

aus verschiedenen anderen Fonds (General-Baufonds, Rückeinnahmefonds
 u. s. w.) geleistet wurden. 1873 wurden 42000 M. ausgesetzt,
allmählich hat sich eine Verstärkung bis über das Doppelte nothwendig
gemacht. Der Fonds ist zum grössten Theil ein Centralfonds und
wird nach Bedürfniss aufgebraucht. An feststehenden Leistungen
waren 1902 nur folgende Summen zu berücksichtigen:
a) 5 Reiseprämien für Regierungs-Bauführer ä 900 M.,
b) 5 Reiseprämien für Regierungs-Baumeister ä 1800 M.,
2) 3 (Schinkel-) Preise für Preisaufgaben des Architekten-Vereins
zu Berlin ä&amp; 1700 M.,
d) 1 (Beuth-) Preis für Preisaufgaben des Vereins deutscher Maschinen-Ingenieure
 zu 1700 M., ;
Jahresaufwand für diese Zwecke mithin 20 300 M.

B. Mittlere und niedere Beamte der Bauverwaltung.
Allgemeines. Vorbildung.
8 195, Die Zahl dieser Beamten ist ebenso wie die Besoldung
derselben eine sehr bunte und mannigfaltige. In den Bureaus sind
Bausekretäre und Landmesser, auf den Schiffen, Baggern u. s. w. der
Bauverwaltung sind Schiffsführer, Maschinenmeister und -Gehülfen,
Baggermeister, Ober- und Steuermänner, Fährmeister u. s. w., an den
regulirten Strömen Strom-, Schleusen-, Wehr-, Brückenmeister und
-Aufseher, in Häfen und Dünen Hafen- und Dünenaufseher und
-Meister thätig, ohne dass hiermit die Zahl der Benennungen ganz
erschöpft wäre. In Hannover giebt es z. B. noch Stackmeister, im
Reg.-Bez. Danzig kommt ein Ballastmeister vor u. s. W.
Auch lässt sich aus der Art der Bezeichnung nicht ohne Weiteres
arsehen, ob es sich um eine mittlere oder niedere (Unter-) Beamtenstelle
 handelt. Schiffsführer- und Schleusenmeisterstellen z. B. können
zu der Gruppe der mittleren wie der Unterbeamten gehören. Die Einreihung
 in eine dieser Gruppen hängt von der Wichtigkeit, dem Umfang
 der Dienstthätigkeit, dem Werth und der Grösse der Dienstfahrzeuge
 und ähnlichen Voraussetzungen ab. Auch die Aufseher (Bau-,
Lagerhof-, Hafen-, Kanal-Oberaufseher und Aufseher) gehören zum
Theil der mittleren, zum Theil der niederen Beamtenklasse an.
Im Etat ist gegenwärtig die Gruppe der niederen Beamten in
einem besonderen Etatstitel (5) untergebracht, während die Bureauund
 mittleren Beamten in Tit. 3 bezw. Tit. 4 aufgeführt sind.
Vergleicht man die zur Zeit auf dem Etat stehenden Beamtengruppen
 der mittleren Klassen mit denen früherer Jahrzehnte, so
befinden sich zwei wichtige Beamtengattungen darunter, welche erst
im Laufe der 90er Jahre geschaffen sind, das sind einmal die Bau-(und
 einige Regierungs-Bau-) sekretäre und dann die Wasserbauwarte
 (nebst einigen Oberbauwarten).