III. Abschnitt. Provinzialverwaltungen. $$195a, 195 b. 1185

Meliorationswesens zur Schaffung von Meliorationsbauwartstellen geführt
 hat (vergl. hierzu Bd. II Buch II $ 168 u. $ 170).
Dies Bedürfniss nach Errichtung von Weasserbauwartstellen
wurde durch die gesteigerten Anforderungen bedingt, die an die Befähigung
 der Beamten des praktischen Aussendienstes an den
wichtigeren und in der baulichen Unterhaltung schwierigeren Wasser-Strassen
 in immer höherem Masse gestellt werden mussten.‘ Es sind
daher vom Jahre 1898 ab an Stelle von eingezogenen Unterbeamtenstellen
 126 Stellen 1ür Wasserbauwarte mit einem Gehaltssatze
von 1500 bis 2700 M. errichtet worden. Die Anwärter für die
Wasserbauwartstellen haben nach einem Vorbereitungsdienst von
3'/, Jahren eine technisch-praktische Prüfung vor einer Kommission
bei einer Strombauverwaltung oder Regierung, welche aus dem Strombaudirektor
 oder dienstältesten Regierungs- und Baurath (des Wasserbaufachs)
 als Vorsitzenden, einem Lokalbaubeamten und einem technischen
 Sekretär besteht, abzulegen.') Die Anforderungen an die Kenntnisse
 und Fähigkeiten des Wasserbauwarts gehen dahin, dass er im
Stande sein soll, die Thätigkeit von Landmessern und Regierungsbaumeistern,
 die bisher auch zu einfacheren technischen Geschäften
herangezogen werden mussten, im erforderlichen Umfange zu ersetzen,
Die näheren Vorschriften über Vorbildung, Prüfung und Besoldung
finden sich im Circ.-Erl. vom 6. Dez. 1897.
Die Zahl der Oberbauwarte betrug 1902 5, der Wasserbauwarte
bereits 139. ;
Auch abgesehen von der Neuschaffung dieser beiden Beamtengruppen
 haben sich in der Organisation des den Lokalbaubeamten der
Wasserbauverwaltung unterstellten, nicht akademisch gebildeten
Personals innerhalb des letzten Jahrzehnts mehrfache Veränderungen
vollzogen, die zu einer Vermehrung der mittleren und zu einer Verminderung
 der unteren Beamten führten.
Abgesehen von der im Jahre 1895 erfolgten Uebernahme von 87
mittleren Beamten der Verkehrsabgabenerhebung ist eine Vermehrung
der mittleren Stellen, z. B. auch durch den Hinzutritt von Betriebsbeamten
 für die neubeschafften Baggerapparate, herbeigeführt.
Ferner hat die Besserung und Erweiterung der Wasserstrassen
und die dadurch ermöglichte Steigerung des Schiffsverkehrs eine Vermehrung
 der Zahl der Aufsichtsbeamten nöthig gemacht, auch haben
durch die Einstellung neuer Bagger- und Schiffsfahrzeuge in die staatlichen
 Baubetriebe die Stellen der Betriebsbeamten vermehrt werden
müssen. Andererseits konnte infolge der Umwandlung von Stromaufseher-
 in Wasserbauwartstellen und durch Einziehung zahlreicher
Stellen, deren Inhaber gewöhnliche Arbeitsleistungen gegen geringe
Besoldung zu verrichten hatten oder nicht genügend beschäftigt waren,
1) Inhaber des Civilversorgungsscheines können noch bis zum vollendeten 38. Lebensjahre
zur Prüfung zugelassen werden.