IV. Abschnitt. Sächliche Fonds. $$ 214, 215. 1197

Preungesheim 1576300, Gerichtsgefängniss in Berlin (Alexanderstr.) ’1 065 980, Gerichtsgefängniss
 in Tegel 3113395, Gerichtsgefängniss in Wronke 2335 545, Strafanstalt im
Düsseldorf 1463 800, Strafanstalt in Siegburg 167300, Strafanstalt in Breslau 1746 500,
Strafanstalt in Wohlau 1290100, Strafanstalt in Anrath 609246 (bis 30. 9 1902 ausschl.
der Bauleitung), Strafanstalt in Wittlich 1286321 (bis 31. 3. 1902), Wiederherstellung der
Willibrodtkirche in Wesel 1 4C0 000, Schlosskirche in Wittenberg 900000, Dom in Berlin
9904 183 (bis 30. 9. 1902), Gnadenkirche in Berlin 825900, Psychiatrische und Nervenklinik
 in Halle 704200, Irrenklinik in Kiel 1140000 (bis 30, 9. 1902), Erweiterungsbau
der technischen Hochschule in Charlottenburg 1208800 (bis 30. 9. 1902), Institut für
Infektionskrankheiten in Berlin 743 700, Museum für Naturkunde 4 160000, I. Chemisches
Institut in Berlin 1468 600 (ausschl. der Kosten für Apparate, Instrumente u. s. w. 143 800),
Charite-Krankenhaus 3671000 (bis 30. 9. 1902), Botanischer Garten in Dahlem 13857224,
Chirurgische Klinik in Breslau 622400 (für letztere zwei bis 30. 9. 1902,.ausschl. des
Pharmaceutischen Instituts 525000), Technische Hochschule in Danzig 1593850 (bis
30. 9. 1902), Kaiser Friedrich-Museum in Berlin 3206074 (bis 30. 9. 1902), Akademische
Hochschule für die bildenden Künste und für Musik 5243 819 (bis 30. 9. 1901), Pergamonmuseum
 827135 (bis 30. 9. 1902), Marienburg (vergl. hierzu Bd. II Buch I $ 550), Thierärztliche
 Hochschule in Hannover 1951 368 M. (bis 24. 10. 1900).

B. Wasserbauten.

1. Allgemeines.
$ 215, Das Wasserbauwesen wird gegenwärtig von zwei verschiedenen
 Ressorts bearbeitet, dem Landwirthschaftsministerium und
dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Im ersteren Ressort werden hauptsächlich die mit der Wasserwirthschaft
 der nicht schiffbaren Flüsse verbundenen Bauarbeiten
 und zwar von den für dieses Gebiet besonders ausgebildeten
Meliorationsbaubeamten') bearbeitet,?) während für das Ministerium der
öffentlichen Arbeiten hauptsächlich die Wasserbauten an schiffbaren
 Strömen in Frage kommen, welche technisch von den Wasserbaubeamten
 bearbeitet werden (s. $ 176ff., 217), Das Landwirthschaftsministerium
 nimmt mehr die landwirthschaftlichen und Landeskultur-,
das Bautenministerium mehr die Handels- und Schifffahrtsinteressen
wahr.
Bei vielfachen Anlagen berühren sich indessen die verschiedenen
Zwecke und Interessen sehr nahe. Kanäle, die in erster Linie zu
Meliorationszwecken angelegt sind, kommen auch der Schiffahrt zu
Gute (Emsmoorkanäle), andererseits hat die Unterhaltung und Regulirung
 der Ströme oft den Schutz und die Verbesserung der an die
Uferanlagen angrenzenden Ländereien zur Folge. Massregeln gegen
Hochwasser- und HEisgefahren kommen den Schiffahrts- wie den
Landeskultur-Interessen vielfach in gleichem Masse zu Gute.

1) über deren Vorbildung s. Bd. 1I Buch II 8 165.
2?) Das Ministerium für Landwirthschaft entfaltet aber eine eigene Bauthätigkeit so
gut wie gar nicht, stellt vielmehr seine technischen Beamten nur den Genossenschaften etc.
zur Verfügung, während das Ministerium der öffentlichen Arbeiten durchweg selhst, unter
Aufwendung von Staatsmitteln baut.