1202 Dritter Hauptabschnitt. Laufende Ausgaben,
Fonds gedeckt werden, als es sich um etatsmässige Stellen handelt.
Diese Kosten werden vielmehr bei Kap. 65 Tit. 1ff. ausgeworfen !).

$ 222, Die Steigerung zweier Fonds ist bis 1902 eine. sehr
erhebliche gewesen, indem Tit. 15 von 2,3 Mill. M. in 1879/80 auf
47 Mill, Tit. 16 von 3,7 Mill. M. auf 12,6 Mill. M. stieg. Tit. 17 ist
von 761214M. auf 682225 M. zurückgegangen, über den Grund siehe $241a.
Alle 3 Fonds haben 1902 eine Steigerung um etwa 3'/ % ihrer
vorherigen Höhe mit Rücksicht auf die allgemeine Steigerung der
Materialienpreise, vor Allem aber der Arbeitslöhne erhalten.
1. Fonds für Seehäfen, Seeufer, Leuchtfeuer u. s. W,
&amp;«) Ordinarium,
$ 223, Der Wortlaut des hier in Frage kommenden Fonds im
ÖOrdinarium ist:
Kap. 65 Tit, 15. Unterhaltung der Seehäfen, Seeufer und
Leuchtfeuer mit Ausschluss der grösseren Neubauten und Hauptreparaturen,
 Unterhaltung und Vervollständigung der Dünen, Wethen,
Baaken, Seetonnen, Fähren und Brücken über Meeresarme u. s. w., auch
zur Gewährung von Beihülfen zur Förderung von der Seeschiffahrt
nützlichen, wie von Entschädigungen für die Beseitigung von der
Seeschiffahrt hinderlichen Anlagen, insbesondere zu einer Staatsbeihülfe
 an die Stadt Hadersleben zur Verzinsung ihrer Hafenschuld
und zur Unterhaltung und Verbesserung des Fahrwassers in der Föhrde
zum Betrage von 18675 M. (darunter 11400 M. künftig wegfallend),
sowie zur Beschaffung von Beamtenhäusern nebst Dienstländereien
1902: 4744383 M.

Zweck des Fonds.
Der Fonds bezieht sich nach seinem Wortlaut zunächst auf die
Unterhaltung der Seehäfen, zu denen sowohl die Seeschiffahrts-, wie
Fischereihäfen an der See zu rechnen sind. Aber auch die Unterhaltung
der Seekanäle (s. 8 228) und der Seeschiffahrtsverbindungen, wozu auch
die Vertiefungen der unteren Stromstrecken zur Erleichterung des Seeverkehrs
 gehören, die man öfters — unzutreffender Weise — den Seekanälen
 gleichstellt, wird aus "it. 15 bestritten. Ferner erfolgt die
Unterhaltung und Vervollständigung der Dünen, der Fähren und
Brücken über Meeresarme u. s. W., endlich auch der Seezeichen, Leuchtfeuer
 u. s. w. aus diesem Fonds. Ueber Seebagger, Bauhöfe u. s. w.
vergl. $ 266.
Auf dem Titel erscheinen ferner auch die Unterhaltungskosten der
für die Seeschiffahrtspolizei bestimmten, aus den extraordinären Fonds
der Handels- und Gewerbeverwaltung angeschafften Fahrzeuge (vergl.
Etat 1887/88 Erläuterungen zu Tit. 15 u. oben Buch IV $ 23a, 27a).
') vergl. z. B. Erläuterungen zu Tit. 15 im Etat für 1901 (Fahrwasser Stettin-Swinemünde).