[V. Abschnitt. Sächliche Fonds, $$ 224—226. 1208

Entwickelung des Fonds.
$ 224. Die Entwickelung des Fonds im Laufe der letzten
Jahrzehnte ist eine ziemlich gleichmässig ansteigende gewesen, und
hat mit derjenigen des Tit. 16 (natürliche Binnenschiffahrtsstrassen)
nicht entfernt gleichen Schritt halten können (vgl. auch $ 234 u. 267).
Der Fonds stieg von 1880/81 bis 1890/91 von 2525800 M. auf 3 2324925 M.,
d. h. jährlich um 44164 M. Von 1896/97 bis 1902 stieg er weiter bis
auf 4744383 M., d. i. jährlich um 251993 M. Die Steigung war in den
letzten Jahren eine weitaus bedeutendere als früher. Dabei kamen in
Frage 1902 allein 140000 M. Verstärkung aus allgemeinen Gründen
($-222), ferner die Mehrkosten für die Unterhaltung einiger grösserer
Neuanlagen, So wurden 1902 117 300 M. Unterhaltungskosten für den
Königsberger Seekanal eingestellt, für den Pillauer Hafen mehr 34150 M.
(1902), für das Elbinger Fahrwasser 41500 M. (1900), Swine 40600 M.
(1898/99), ferner für den Geestemünder Fischereihafen 153 000 M.
(1897/98) u. s. w.
Ein grosser Theil des Fonds wird übrigens für die Unterhaltung
der Fahrzeuge u. s. w., ferner der Betonnungs- und Leuchtfeueranlagen
(1895/96 + 46 700 M., 1889/90 + 41 880 M. für die Unterems), endlich der
Dünenbauten u. s. w. aufgewendet.
$ 224a,. Betheiligt sind an dem Fonds, wie das in der Natur der
Sache liegt, nur bestimmte Regierungen. Es entfielen (1902) von der
Gesammtsumme auf die Regierungen: Königsberg 811 200 M., Danzig
391 000 M., Stettin 754 000 M., Cöslin 211 400 M., Stralsund 305 800 M.,
Schleswig 649900 M., Lüneburg 65100 M., Stade 335200 M., Aurich
877 600 M., zusammen 4400700 M.; Centralreserve 343 683 M., Summe
Titel 15: 4744388 M.
In der Zeit von 1890 bis 1901 sind (nach Anl. LXXIV) im Ganzen
40174500 M. aus dem Fonds bereitgestellt worden. also jährlich etwa
3 348 120 M.

ß) Exztraordinarium,
$ 225, Im Extraordinarium entsprechen dem Tit. 15 diejenigen
Posten, welche dort unter der Rubrik „zu Seehäfen und Seeschiffahrtsverbindungen“
 alljährlich ausgeworfen werden und im Allgemeinen die
gleichen, wie die in Tit. 15 genannten Ausgabegruppen betreffen.

{) Ausgabeentwickelung bei Ordinarium und Extraordinarium nach den Hauptausgabegruppen.

$ 226. Im Folgenden werden ordinäre und extraordinäre Fonds
nach den einzelnen Ausgabegruppen des Titels, soweit möglich,
yesondert behandelt werden.

ox«) See- und Fischereihäfen,
Die Bauverwaltung erfolgt hier durch die allgemeinen Wasserbaubehörden.
 In den 6 grösseren Häfen Pillau, Memel, Neufahrwasser
Schwarz u. Strutz, Staatshaushalt u. Finanzen Preussens. II