IV. Abschnitt, Sächliche Fonds, 88 227, 298, 19205

Husumer Hafen 35100 M., den Dagebüller 18400 M. (Restbetrag), für Erweiterung
der Hafenanlagen bei Munkmarsch 39000 M., ferner für den Hafen in Rendsburg
307 100 M. (bereitgestellt 313400 M.), für den Ausbau des Sassnitzer Hafens
1478 900 M. verausgabt. Ferner kosteten die Hafenanlagen- Verbesserungen zu Swinemünde
{31.300 M.), Kolbergermünde (54 700 M.), Stolpmünde (210400 M.), Lebamündung (179000 M.),
Hela (180 000 M.), Neufahrwasser (859 800 M.), Pillau (330000 M.), Königsberg (57 800 M.),
Bommelsvitte (55 100 M.), Memel (35 700 M.).
Endlich sind für eine Reihe von kommunalen Hafenanlagen Beihülfen gewährt,
nämlich für Altona 6.—7 Mill. M. (Ges. v. 30. Juni 1886 G.-S, S. 184. 1300000 M. gab die
Stadt), für Lauterbach auf Rügen 50000 M (1900), Elbing von 1880—1890 603 000 M., von
1830—1899 325 700 M., Frauenburg (45 300 M.), Rosenberg am Frischen Haff (1880 — 1890
52.000 M., 1890—1899 36 000 M.), Schaaksvitte (58 000 M.).
3ß) Zur Ausführung und Verbesserung von Seeschiffahrtsverbindungen.
$ 228, Zu den Seeschiffahrtsverbindungen gehören vor Allem die
sogen. Seekanäle (s. 8 223).
An solchen kommen für Preussen in Betracht:
1. Der vom Reiche (in der Hauptsache für strategische Zwecke)
für rund 156 Mill. M. erbaute und von ihm zu unterhaltende
Kaiser Wilhelm-Kanal (eröffnet 1895) mit 98,7 km Länge, 67—87 m
Wasserspiegelbreite, 22 m Sohlbreite, 9 m Tiefe.
2. Die 1875--1880 erbaute Kaiserfahrt zwischen Stettiner Haff und
Swinemünder Fahrt von 5 km Länge, 75 m Sohlbreite, 7 m Tiefe,
3. Der von 1890—1901 gebaute Königsberger Seekanal von 42.5 km
Länge, 30 m Sohlbreite und 6,5 m Tiefe.
Die Unterhaltungskosten von 2 und 3 werden aus Tit, 15 bestritten,
finden ihre Deckung jedoch in den erhobenen Verkehrsabgaben,
bezw. durch die Stettiner und Königsberger Kaufmannschaft, welche
argänzungsweise einzutreten sich verpflichtet haben (s. S. 1147 8 155).
Zu 1. Auch hier lassen sich nur die extraordinären und ausseretatsmässigen
 Baukosten innerhalb der letzten 22 Jahre näher ermitteln.
Dieselben bestanden von 1880—1901 zunächst in der Bewilligung einer
Vorausleistung des preussischen Staates zu den Kosten des vom Reiche
ausgeführten Baues des Kaiser Wilhelm-Kanals, welche durch das
Gesetz vom 16. Juli 1886 (G.-S. 1886 S. 209) in Höhe von 50 Mill. M.
erfolgt und hauptsächlich dadurch begründet ist, dass durch den Bau
dieses Kanals, bei welchem von Wittenbergen über Rendsburg bis
Steinrade der Eiderstrom und von dort bis Holtenau an der Kieler
Bucht das Bett des jetzt bestehenden Eiderkanals benutzt werden,
Preussen der Aufgabe, die Eiderwasserstrasse in einen dem Schiffsverkehr
 einigermaassen entsprechenden Zustand zu versetzen, überhoben
 wird, der Kanalbau auch die Erreichung wichtiger Landesmeliorationen
 in der Provinz Schleswig-Holstein, namentlich in der
Richtung besserer Entwässerung grosser Niederungsgebiete in Aussicht
stellt. Von den 50 Mill. wurden 7 Mill. M. vor 1890, der Rest nach
jener Zeit gezahlt und ausseretatsmässig verrechnet.
Zu 2. Die Kosten des Baues der Kaiserfahrt von 1875—1880
betrugen rund 3190000 M.