L206 Dritter Hauptabschnitt, Laufende Ausgaben.

Ferner sind für die Vertiefung der Wasserstrasse Stettin-Swinemünde
 auf 6 m, später 7 m in der Zeit vom 1. April 1890 ab annähernd
 11 Mill. M. aus dem Extraordinarium und ausseretatsmässig
verausgabt.
Zur Deckung der der Staatskasse erwachsenden Kosten ist die
Einführung einer Schiffahrtsabgabe vorgesehen. Die Stettiner Kaufmannschaft
 hat eine Jahreseinnahme von 235 000 M. aus der Abgabenerhebung
 gewährleistet und sich verpflichtet, bei Mindereinnahmen den
fehlenden Betrag aus eigenen Mitteln zu decken. Auch die Provinz
Pommern hat einen Beitrag von 400 000 M., die Stadt Stettin von
367 100 M. gewährt. Innerhalb des Stettiner Hafengebiets ist die Herstellung
 der planmässigen Tiefe Sache der Stadtgemeinde.
Zu 3. Für den Königsberger Seekanal, welcher eine bessere Schiffahrtsstrasse von
Königsberg durch das Frische Haff nach Pillau schuf (6,5 m Tiefe), wurden von 1889—1899
10300 000 M. bereitgestellt. Die Bauausführung ist inzwischen vollendet worden. Dabei
wurde in Aussicht genommen, einen Theil der Baukosten durch Erhebung einer Schiffahrtsabgabe
 wieder aufzubringen. Die Abgabe soll so bemessen werden, dass dadurch die Mehrkosten
 für die Unterhaltung der Fahrstrasse gedeckt und die Baukosten zu einem Viertel
verzinst und allmählich getilgt werden. Die Kaufmannschaft zu Königsberg hat die Gewähr
dafür übernommen, dass der Ertrag der Abgabe zur Deckung der vorgedachten Kosten
ausreicht.
Der Tarif ist erlassen am 10. Nov. 1900 (vergl. Amtsblatt der Reg. zu Königsberg
Stück 48).') Er wird erhoben nach Raumgehalt (1, 2, 3 Pf. u s. w. pro cbm je nach der
Grösse) und Schiffsladung, bei letzterer Abgabe mit Abstufung nach 3 Güterklassen — für
1 Tonne (1000 kg) 15, 7,5 und 5 Pf. — bei einzelnen weiteren Gütern noch weniger bis
herab zu 1 Pf, (Geflügel).

$ 229. Eine zweite Gruppe von Seeschiffahrtsverbindungen
bilden die unteren Theile der grossen Ströme, welche neuerdings vielfach
 durch Vertiefung der Fahrrinnen und entsprechende Anlagen zur
Befahrung mit Seeschiffen weit ins Land hinein fähig gemacht
worden sind. (Weser, Weichsel, Elbe, Ems.)
Als solche Seeschiffahrtsstrassen kamen in der Zeit von 1890 ab
in Betracht die Unterweser, die Unterems, die Unterelbe und die
Dievenow-Mündung. Für alle diese Arbeiten?) wurden nach Anl.LXXV
von 1890—1901 aufgewendet 33509400 M. aus dem Extraordinarium
und 43477500 M. ausseretatsmässig (Anleihen u. s. w.), zusammen
76 986 900 M.
Im einzelnen ist hierzu zu bemerken:

Die Unterems.
Insgesammt sind für die Unterems von Emden abwärts und für Hafeneinrichtungen
im Emder Aussenfahrwasser in der Zeit vom 1. April 1896 bis zum 31. März 1900 2 598 100 M.
aus dem Extraordinarium aufgewendet worden.
Die weitere Ausbildung des Fahrwassers der Unterems und des Emder Aussenhafens
ist vom Jahre 1900 ab in Aussicht genommen, um den Emder Aussenhafen in jeder
Richtung zu einer leistungsfähigen und für einen regelrechten Schiffahrtsbetrieb mit See-1)

 Vergl. auch Amtsblatt 1901 Stück 44,
2) inkl. der in $ 228 gedachten.