IV. Abschnitt. Sächliche Fonds, $$ 231—233a, 1209
stellten sich im Jahresdurchschnitt für 1880/90 auf 880 000 M., 1890/91
auf 400000 M.
b) Extraordinarium.
Zur Durchführung der seit dem 1. April 1889 zur Anwendung gelangenden
 neuen, durch Bundesrathsbeschluss vom 31. Juli 1887 festgestellten
 Grundsätze für die Bezeichnung der Fahrwasser und Untiefen
 in den deutschen Küstengewässern mit einheitlichen schwimmenden
Seezeichen wurden im Extraordinarium für 1888 500000 M. bereitgestellt.
Ferner wurden in der Zeit vom 1. April 1890 bis dahin 1901 an
ausserordentlichen Mitteln für die Befeuerung und Bezeichnung der
preussischen Küsten und Seefahrwasser 1088900 M. aus dem Extraordinarium
 und 4400 M. ausseretatsmässig der Bauverwaltung aufgewendet,
 welche Borkum und die Unterems, die Unterweser, Helgoland,
 Flensburger Föhrde, Fehmarn, Rügen, Greifswalder Oie, das Grosse
Haff, die pommersche Küste, Weichselmündung. die Frische Nehrung,
und das Frische Haff betrafen.
35) Uferschutz- und Dünenbauten, .
$ 232. Hinsichtlich der Meeresdünen ist bereits in Bd. IT Buch II
88 189 ff. bemerkt, dass eine einheitliche Organisation der staatlichen
Verwaltung dieses Gebietes fehle, und dass ausser der Bauverwaltung
auch die Domänen-, forst- und landwirthschaftliche Verwaltung hierbei
 betheiligt sind.
Grundsätzlich soll allerdings die Erhaltung der Vor- und Aussendünen,
 welche in erster Linie die im Schiffahrtsinteresse erforderliche
 Sicherung der Meeresufer bezwecken, Sache der Allgemeinen Bauverwaltung
 sein. Siehe aber Ausnahmen $ 189 u. 192 a. a. 0. (Dünen
auf der Halbinsel Hela).

Ausgaben.
$ 2383. Ausser den ordinären Summen, welche den Regierungen
überwiesen werden (einigen Hunderttausend Mark), wurden ihnen hierfür
 von 1880 bis 1889 extraordinär 3771000 M. zur Verfügung gestellt.
Den grössten Theil hiervon, und zwar die Summe von 2650000 M.,
nahmen die Uferschutzbauten auf den ostfriesischen Inseln (Borkum.
Juist, Norderney, Baltrum, Langeroog und Spickeroog) in Anspruch,
deren Erhaltung sowohl wegen der auf ihnen befindlichen Leuchtthürme
und Landmarken, wie auch wegen des Schutzes, den sie der festländischen
 Küste gegen die Angriffe der Meereswellen gewähren, von der
grössten Wichtigkeit ist. Von 1890 bis 1901 wurden für diese Inseln
weitere 2 Mill. M. ausseretatsmässig und extraordinär verausgabt. Im
Ganzen wurden 8315000 M. extraordinär und 623 900 M. ausseretatsmässig
 in diesem Zeitraum zu Meeresschutzbauten verwendet,
$ 283a. Im einzelnen wurden u. A, verwendet für die Helgoländer Düne 1023 500 M,
eaxtraordinär und 195 100 M. ordinär, für die nordfriesischen Inseln (Pellworm, Amrum, Föhre,
Sylt) 2561300 M. aus dem Extraordinarium und ausseretatsmässig, für die Halligen (Oland
Langemass und Appelland-Gröde) 1 009 100 M.