IV. Abschnitt. Sächliche Fonds. $$ 242, 248. 1219

mehr als bisher auszunutzen, sondern auch grössere und tiefer gehende,
also erheblich tragfähigere Fahrzeuge, als die bis dahin üblichen, in
Gebrauch zu nehmen, sind in den letzten Jahrzehnten sehr bedeutende
Mittel bewilligt worden.
Die Sorge für die Sicherheit und Schnelligkeit des Schiffahrtsbetriebes
 bedingte die Behebung natürlicher und künstlicher Schifffahrtshindernisse
 durch Beseitigung gefährlicher Untiefen, insbesondere
fester Bänke, Klippen und Steingerölle aus dem Fahrwasser, die Erweiterung
 von Stromengen, die Milderung oder Umgehung zu scharfer
Krümmungen, die Erweiterung zu enger und Erhöhung zu tief liegender
 Brücken und die Entfernung von Schiffsmühlen, Fischwehren und
ähnlichen Hindernissen, ferner den Ausbau der vorhandenen und die
Anlegung neuer Leinpfade und von Molen an Flussmündungen, endlich
die Vermehrung und Verbesserung der Sicherheits- und Winterhäfen.
Was die Erhöhung der Tragfähigkeit der Schiffsgefässe anbetrifft,
so ist die Grösse der Fahrzeuge nach der Länge und Breite begrenzt:
bei den freien Strömen und Flüssen durch die Breite des Fahrwassers
und den Krümmungshalbmesser der Biegungen, bei den kanalisirten
Flüssen und den Kanälen durch das Querprofil der letzteren und die
Grösse der Schleusenkammern, in Bezug auf den Tiefgang dagegen in
allen Fällen durch die Tiefe des Fahrwassers. Während diese bei
den kanalisirten Flüssen und den Kanälen im allgemeinen gleichbleibend
 ist und gleich den sonstigen Abmessungen dem Bedürfnisse
antsprechend festgestellt werden kann, wechselt bei den freien Strömen
und Flüssen die Fahrtiefe mit der jederzeitigen Höhe des Wasserstandes,
 welche vom Willen und der Kraft des Menschen unabhängig
ist. Auf denjenigen freien Gewässern aber wird sich der Schiffsverkehr
 am vortheilhaftesten entwickeln können, welche, abgesehen
von der sonstigen Gestaltung des Fahrwassers, bei den kleinsten
Wasserständen in ihrer gesammten Längenausdehnung die grösste
Fahrtiefe aufzuweisen haben.
Die zur Vergrösserung der Fahrtiefe anzuwendenden technischen
Mittel sind je nach der Natur des Stromes verschieden, da in den
seltensten Fällen ein unmittelbares Eingreifen, etwa durch Baggerungen,
 dauernd zum Ziele führt, der Strom vielmehr durch Regulirungswerke
 gezwungen werden muss, sein Bett durch die Kraft der
Strömung an der gegebenen Stelle selbst zu vertiefen und tief zu erhalten,
 wobei der Erfolg der Werke von der Wassermenge, welche
der Strom führt, von seinem Gefälle und der Beschuffenheit des Untergrundes
 abhängig bleibt.
Um nun übersehen zu können, welche Ziele der planmässigen
Regulirung der preussischen Ströme und bedeutenderen schiffbaren
Flüsse überhaupt gestellt sind, d. h. welche Fahrtiefen bei den
niedrigsten Wasserständen erreicht werden könnten, ferner, welche
Geldmittel zur Erfüllung jener Ziele erforderlich, endlich, welche Zeit-Schwarz
 u. Strutz, Staatshaushalt u. Finanzen Preussens, II.

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