1220 Dritter Hauptabschnitt. Laufende Ausgaben,

räume hierfür zu beanspruchen sein würden, sind Anfangs der 80er Jahre
der Berichtsperiode über jedes jener Gewässer Denkschriften ausgearbeitet
 worden, welche zugleich die hydrotechnische Beschreibung
 der Gewässer und den Nachweis der bisher
ausgeführten Regulirungsarbeiten enthalten. Diese Denkschriften
 sind dem Landtage der Monarchie wie folgt vorgelegt worden:
a) am 3. Nov. 1879 über die Regulirung der Weichsel, Oder, Elbe,
Weser und des Rheins (Drucksache Nr. 24 des Hauses der Abgeordneten,
 Session 1879/80), wozu den Etats der Bauverwaltung für
1885 und 1886 Nachträge betreffs der Weser und Weichsel beigefügt
 sind;
b) am 27. Okt. 1880 über die Regulirung der Spree und Havel,
der Mosel, des Pregels nebst Deime und Alle und der Memel mit
ihren Mündungsarmen Russ, Atmath und Gilge (Drucksache Nr. 18
les Hauses der Abgeordneten, Session 1880/81) ;
c) am 21. Jan. 1882 über die Regulirung der Warthe, der Unstrut
and Saale, sowie der Ems von Greven bis Emden (Drucksache Nr. 29
jes Hauses der Abgeordneten, Session 1882).
Aus diesen Denkschriften sind in 8 243a, geordnet nach den Hauptströmen
 und ihren Nebenflüssen in der Reihenfolge von Westen nach
Osten, die für die Regulirung erforderlich erachteten Geldbeträge angegeben
 (Rheingebiet 23,2, Emsgebiet 2,4, Wesergebiet 3,2, Elbegebiet
12,6, Elbe-Odergebiet 18, Odergebiet 19,1, Weichselgebiet 15,4, Pegelgebiet
 1,8, Memelgebiet 3,2 Mill. M., in Summa 89,9 Mill. M).
Die vorstehend bezeichneten Regulirungsentwürfe waren seiner
Zeit unter Berücksichtigung der damals bekannten Niedrigwasserstände
den Bedürfnissen der Schiffahrt entsprechend aufgestellt worden.
Dabei war man davon ausgegangen, dass die Festlegung des Mittelwasserprofils
 der Flüsse genügen werde, um die Wassermengen
auch bei geringen Wasserführungen so zusammenzuhalten, dass sie in
ainer für die Schiffahrt ausreichend breiten und tiefen Rinne abfliessen.
Diese Annahme hat sich jedoch mehrfach als nicht ganz zutreffend
erwiesen. Insbesondere trat dies in den Jahren 1892 und 18938 hervor,
als infolge der geringen Niederschläge in einem grossen Theil der
preussischen Flüsse so tiefe Niedrigwasserstände eintraten, wie sie
früher nie beobachtet waren. Dazu kam, dass die Schiffahrt auf den
meisten regulirten Flüssen im Laufe der Jahre weit über Erwarten
zugenommen hatte. Nicht nur die Zahl, die Grösse und die Tragfähigkeit
 war gewachsen, sondern auch der Schiffahrtsbetrieb selbst
stellte durch häufigere und stärkere Verwendung der Dampfkraft
zum Bewegen der Schiffe erheblich grössere Anforderungen an die
Beschaffenheit des Fahrwassers. Unter diesen Umständen musste dazu
übergegangen werden, auch der Niedrigwasser-Regulirung eine
vermehrte Fürsorge zuzuwenden, Demgemäss wurde dem Landtag
am 929. Jan. 1894 eine Denkschrift vorgelegt. welche die auf Grund