1999 Dritter Hauptabschnitt. Laufende Ausgaben,

6. Das Odergebiet,')
a) Die Oder: Ziel oberhalb der Neissemündung unbestimmbar, unterhalb der Neissemündung
 1m MFahrtiefe bei kleinstem Wasser. Bauzeit 6 Jahre, veranschlagt auf
5.800 000 M., Nachregulirung 1760000 M., bis Ende 1901 verwendet 8 560 000 M.
b) Die Warthe: Ziel oberhalb Schrimm unbestimmbar, veranschlagt auf 850 000 M.,
anterhalb Schrimm wie zu a). Bauzeit 7—8 Jahre, veranschlagt auf 2 500000 M., Nachregulirung
 zus. 1115000 M, bis Ende 1901 verwendet 4 488 000 M.
7. Das Weichselgebiet, ;
Die Weichsel, und zwar: im Reg,-Bez. Marienwerder 8 500 000 M., im Reg.-Bez.
Danzig 5175 000 M., hierzu die Nogat 1717000 M.: Ziel 1m Fahrtiefe bei Niedrigwasser.
Bauzeit unbestimmt, veranschlagt auf 15 392 000 M., Nachregulirung 11 960 000 M., bis Ende
1901 verwendet 27 349 000 M.

8, Das Pregelgebiet,
a) Der Pregel und die Deime: Ziel Pregel oberhalb Tapiau 1,10 m Fahrtiefe, Pregel
anterhalb Tapiau 1,10 m Fahrtiefe, Deime unterhalb Tapiau 1,50 m Fahrtiefe beim durchzchnittlich
 niedrigsten Wasserstande, Bauzeit 4 Jahre, veranschlagt auf 590000 M.
b) Der grosse Friedrichsgraben und die Nemonien-Mündung: Ziel Verbreiterung
auf 40 m. Bauzeit 8 Jahre, veranschlagt auf 1210000 M., Nachregulirung für a) u. b) zus.
1180000 M., bis Ende. 1901 verwendet für a} u. b) zus. 2910000 M.
9. Das Memelgebiet,
a) Die Memel bis Kallwen: Ziel 1,40 m Fahrtiefe bei Niedrigwasser. Bauzeit 10 Jahre,
veranschlagt auf 2 176 000 M., bis Ende 1901 verwendet 2 176 000 M.
b) Der Russ- und Atmathstrom: Ziel beim Russstrom 1,40 m desgl., beim
Atmathstrom 1,70 m desgl. Bauzeit 6 Jahre. veranschlagt auf 860000 M., bis Ende 1901
rerwendet 860 000 M. .
c) Die Gilge: Ziel 1,25 m desgl. Bauzeit 3 Jahre, veranschlagt auf 200 000 M., bis Ende
1901 verwendet 200 000 M.
Im Ganzen sind veranschlagt 89978 000 M. und Nachregulirung 21 247 000 M., zus.
111225 000 M., bis Ende 1901 verwendet 110 644 000 M.
Die vorstehend angegebenen Bauzeiten beginnen in der Hauptsache mit dem Rechnungsjahr
 1881/82, obschon einzelne Theilbeträge, welche die obigen Summen mit enthalten,
auch schon früher bereit gestellt worden sind. Von 1882/83 ab erfolgte die Bewilligung
der Neubaugelder in der nach dem angemeldeten Gesammtbedarf und der zugehörigen
Bauzeit bemessenen Höhe nur noch unter den „einmaligen und ausserordentlichen‘ Auszaben
 und zwar in zwei, nach den grossen und kleinen Strömen getrennten Hauptsummen,
sonst ohne nähere Anweisung in betreff der Art und des Orts der Verwendung,
Letzteres geschah in der Erwägung, dass die Ausführung der Regulirungsbauten theils
von der Witterung und den Wasserständen, theils von der Möglichkeit der Materialbeschaffung,
 theils endlich von dem jeweiligen örtlichen Bedürfniss zu sehr abhängig sind,
als dass es zweckmässig erscheinen konnte, der Bauverwaltung Beschränkungen aufzuerlegen,
welche ihrer Thätigkeit nur hinderlich sein würden.

1) Im Ganzen sind an Geldmitteln seit Errichtung der Strombauverwaltung im Jahre
1874 für Regulirungs- und Verbesserungsarheiten der Oder von Oderberg bis Schwedt verausgabt
 worden:
1. An ordentlichen und ausserordentlichen Aufwendungen für den Ausbau und die
Unterhaltung des Stromes 44251 364 M.
2. Auf Grund der Anleihegesetze vom 6. Juni 1888 und vom 14. April 1890 für
Schleusenbauten bei Brieg und Ohlau und den Grossschiffahrtsweg bei Breslau, für die
Kanalisirung der Oder von Kosel bis zur Neissemündung und für Bauten zur Verbesserung
der unteren Oder zusammen 22965077 M.. im Ganzen 67217 441 M.