IV. Abschnitt. Sächliche Fonds, $8$ 249, 250, 1297

dahin zu Stande gekommen, dass das Gesammtunternehmen der Kanalisirung der Unterspree,
 soweit dasselbe nach dem Vorstehenden nicht bereits fertig gestellt war, durch den
Staat und die Stadt gemeinschaftlich zur Ausführung gebracht, und der auf 6400000 M. veranschlagte
 Kostenbetrag von beiden Theilen zur Hälfte getragen werden sollte. Ausserdem
 hatte sich die Stadt verpflichtet, die in den Rahmen des Ganzen fallenden Neubauten
an Brücken u. s. w., welche ausserdem noch auf 4600000 M. veranschlagt sind. auf ihre
alleinigen Kosten zur Ausführung zu bringen.
Im Odergebiet.
]. Für die Kanalisirung der oberen Netze, welche durch den Allerh. Erlass vom
11. März 1878 in der Richtung Goplow-See, Pakosch, Labischin, Richtgraben, Speisekanal,
Bromberger Kanal genehmigt ist, sind die veranschlagten Kosten mit 4500000 M. in den
einmaligen und ausserordentlichen Etats der Jahre 1878/79 bis 1882/83, also in fünf Raten,
zur Verfügung gestellt worden. Der im Jahre 1883/84 erfolgte Abschluss des grossen und
wichtigen Werkes hat noch eine Nachtragsforderung von 36000 M. nöthig gemacht, deren
Bewilligung im Etat des genannten Jahres erfolgt ist. Weitere Nachtragsarbeiten von 1890
bis 1899 für 201300 M.
2. Die obere Oder ist auf der 85 km langen Strecke von Kosel bis zur Neissemündung
 auf Grund des Ges. v. 6. Juni 1888 kanalisirt worden. Der Entwurf verfolgte das
Ziel, auf der genannten Strecke eine geringste Wassertiefe von 1,5 m herzustellen und
dauernd den Verkehr der grossen Kähne mit 400 To. Ladung zu ermöglichen. Hierzu war
die Anlage von 12 Staustufen, ausserdem im Zusammenhang hiermit die Erbauung grösserer
Schleusen bei Brieg und Ohlau sowie die Herstellung eines Grossschiffahrtsweges durch
Breslau vorgesehen. Der Kanalisirungsplan berücksichtigte zugleich die Anlage eines
Sicherheits- und Umschlagshafens bei Kosel. Die ursprünglich auf 21500000 M. nach
Abzug der Beiträge der Interessenten berechneten Kosten wurden infolge des Ges. v.
14. April 1890 (Anleihe) anderweit auf 23117 100 M. festgestellt, wobei die Kosten des
Grunderwerbs von den Interessenten übernommen sind. Ausserdem wurden 1894 bis 1896
125 100 M. für den Neubau des Wehrs bei Brieg extraordinär verausgabt.
Im Weichselgebiet,
Die Kanalisirung der unteren Brahe von Bromberg bis zur Weichsel und im Zusammenhange
 damit die durch eine Aktiengesellschaft bewirkte Anlage eines Holzhafens an
der Brahemündung ist bereits im Jahre 1876/77 begonnen worden. Zur Vollendung sind erforderlich
 gewesen rund 1370000 M., einschliesslich der von Seiten des Staats zum Hafenbau
 gewährten Beihülfen, Von 1890 bis 1899 wurden 237 800 M. aus dem Extraordinarium
für Beseitigungen von Krümmungen und für Hafenerweiterungen und Brückenbauten bei
Bromberg verwendet.

71) Binnenhäfen (Schutzhäfen).
8 250. Von besonderem Vortheil für die Sicherstellung des Schifffahrtsbetriebes
 ist auch die grosse Zahl der an sämmtlichen Strömen angelegten
 Zufluchts- und Winterhäfen, durch welche nicht allein der
erforderliche Schutz von Menschenleben und schwimmendem Kigenthum
 geschaffen, sondern auch, da der Schiffahrtsverkehr jetzt vielfach
bis in den Winter hinein aufrecht erhalten werden kann, die jährliche
Betriebszeit im Vergleich gegen früher erheblich verlängert worden ist.
Bei der Anlage dieser Häfen ist im Allgemeinen an dem Grundsatz
 festgehalten, dass die Staatsverwaltung nur für die Beschaffung
sicherer Schiffsliegeplätze bei Hochwasser und Eisgang zu
sorgen hat, während die Herstellung von Umschlagsvorrichtungen für
das Ent- und Beladen der Schiffe sowie die Anlage von Zufahrtstrassen
und Anschlussgleisen Sache der betheiligten Gemeinden oder Schiff-