1230 Dritter Hauptabschnitt. Laufende Ausgaben.
auf Grund rechtlicher Verpflichtung, d.h. eines speziellen Rechtstitels
oder Partikularrechts obliegt, aus Tit. 18 bestritten wird, werden die
Ausgaben für Bau und Unterhaltung von Brücken und Fähren über
schiff bare (öffentliche Flüsse) aus Tit 16 bereitgestellt.
$ 254. Grössere Brückenbauten über öffentliche Ströme werden
aus dem Extraordinarium oder ausseretatsmässig bestritten. Die hierzu
 bereitgestellten Summen betrugen:

[890 437 300 M.
1891 451100 ,
1892 857400 „
1893 596000
1894 (79600 ,
1895 690500 „
1896 304700 „
L897 596300
1898 (74000 ,,
1899 709700 „
1900 489300 „
1901 578 200
7259100 M.
+_7 460 000_
14719100 M.
Hinsichtlich der Art der Bauausführungen Seitens des Staates ist
hervorzuheben, dass bei der Ausführung der Bauwerke, insbesondere
der Schleusen, Wehre, Brücken u. s. w. von dem früher noch vielfach
 üblichen Holzbau grundsätzlich Abstand genommen und fast
überall dem Massivbau in Verbindung mit zweckentsprechender Verwendung
 des Eisens der Vorzug gegehen worden ist.

5 255. Die Vertheilung der Brückenbauten für staatliche
Rechnung auf die einzelnen Stromgebiete zeigen folgende Ziffern:
In den Jahren’)
1880—90 1890— 99
M.
232 500
193 700
734 100
885 200
249 800
55 300
35 000

Rheingebiet . ..............
Emsgebiet, ., ; EEE me
Wesergebiet .. kmiw «il
Elbegebiet ........0..0...4.
Spree- und Havelgebiet. ,.....,
Odergebiet ....... 2.
Weichselgebiet ......
Proegelgebiet .......
„ Memelgebiet ....-....
Landstrassanhrücken.

969 0007
1317090
2 000 009
2690 000
290.000
729.000
306 AAN

370 500
8301 000 3.756 100

') Darin sind auch einige 100000 M. für aus Tit. 18 geleistete Brückenbauten (s. $ 253)
mitenthalten. daraus erklärt sich zum Theil der Unterschied gegen die Zahlen in S$ 254.