[248 Dritter Hauptabschnitt, Laufende Ausgaben.

von 519863 M. auf die Provinz übertragen. In Folge dessen wurde
Tit. 18 für 1892/93 allein um „475 486 M. jährlich entlastet. ;
Seitdem besteht die fiskalische Landstrassenbaupflicht in nennenswerthem
 Umfange nur noch in Ostpreussen, Posen und einem
kleinen Theile Westpreussens. Man ist aber nunmehr auch hier dazu
übergegangen, diese Unterhaltungspflicht den in Betracht kommenden
Kommunalverbänden, vor Allem den Kreisen, auf Grund freier Vereinbarung
 und gegen Entschädigung zu übertragen, da diese den örtlichen
Verhältnissen näher stehen und die Wegebaulast wirthschaftlicher erfüllen
 können, als der Staat. Bis zum Erlass des Gesetzes v. 2. Juni
1902, betr. weitere Ueberweisung von Dotationen an die Provinzen
(G.-S. 8. 167) waren zu diesen Ablösungszwecken insgesammt 27724560 M.
im Extraordinarium zur Verfügung gestellt worden, und der Fonds ist
allmählich wesentlich!) in Folge der dadurch entstehenden Entlastungen
bereits bis auf 360000 M. für 1902 herabgeschmolzen, sodass heut zu
Tage die Staatsausgaben für Wegezwecke verhältnissmässig nur
noch minimale sind.

Auf Grund der genannten Ablösungsfonds zur Uebertragung staatsseitig zu unterhaltender
Wege, Brücken und Fähren auf kommunale Verbände, B Kap. 5 Tit. 43, 48, 51, 45 u. 56 des
Etats der Bauverwaltung für die Etatsjahre 1897/98, 1898/99, 1899, 1900 und 1901 (im
Gesammtbetrage von 27724 560 M. am 25. Jan. 1902) sind im den einzelnen Provinzen
staatliche Abfindungskapitalien:

A,
yezahlt oder zu-‘olge
 rechtsverbindlicher

7areinbarungen
zu zahlen
M.
11016 827
419 722
105 536
1148 110
3281 936
75 096
129 896
86 603
992 581

angeboten, aber mithin zusammen
noch nicht Spalten 1 u. 2
angenommen

Ostpreussen . ...
Westpreussen , .
Brandenburg ....
Pommern .......
Posen .......,..
Schleswig-Holstein. ..
Schlesien .......
Sachsen ........
Hannover ‚......... 599297
Hessen-Nassau ..... © 25 000
Westfalen .......... 10 742 18 500
zusammen ... 21 366 549 4621 258

M.
| 065 299
334 985
571 878
87
85° 159
34 099
73 A454

M.
12 081 626
754.707
617414
A 153.697
10.135 095
109 195
303 350
86 608
591 878
25 000
29 242
95 987 807

Der Regierungsvertreter gab 1902 in der Budgetkommission die Erklärung ab,.dass
der Gesammtbetrag der aus diesen Fonds nach Ostpreussen und Posen für wegebaufiskalische
Verpflichtungen gelangenden Kapitalien auf 13 bezw. 17,5, zusammen 30,5 Mill, M. zu
schätzen sei. Die jährlichen Zinsen dieser Kapitalien zu 4 Proz. beliefen sich auf 12920000 M..

') Auch andere kleinere Posten wurden im Laufe der Zeit abgesetzt. Zu erwähnen ist,
dass 1893/94 die staatlichen Denkmäler in Berlin, nämlich das Nationaldenkmal auf dem
Kreuzberge und 32 verschiedene Denkmäler auf den Strassen und Plätzen auf das Ressort
der Unterrichtsverwaltung übernommen und die Unterhaltungskosten (2550 M.) dorthin
(Kap. 122 Tit. 36) übertragen wurden (vgl. Bd. II Buch I &amp; 546b a. EJ.