IV. Abschnitt, Sächliche Fonds. 88 277—277b. 1955

zu gewährenden Unterstützungen für Neubauten ausser nach dem Grade der Leistungsfähigkeit
 der bauenden kommunalen Verbände nach der Ausdehnung der im Kreise bereits
vorhandenen Chausseen, namentlich der Provinzialchausseen, bemessen. Die Prämien
erreichen 1/, bis !/, der Anschlagssumme. In Schlesien, welches in seinem Regulativ
drei Arten von Wegen aufstellt, sind bestimmte Festsetzungen für die Höhe der Prämien
nicht gegeben, bei der Ausführung werden in der Regel für Wege 1. Ordnung (Vollchausseen)
 4 M., für Wege 2. Ordnung (Nebenchausseen) 2,50 M., für Wege 3. Ordnung (befestigte
 Kommunalwege) 1,50 M. auf das Meter Länge und !/, der Baukostensummen für
grössere Bauwerke (Brücken u s w.) und für die zu pflasternden Wegestrecken Zusatzprämien
 von 0,50 bezw. 1,00 M. gewührt. Posen giebt Neubauprämien in der Regel in
Höhe von 4 M. für das laufende Meter und bemisst im Uebrigen die Höhe nach Lage des
einzelnen Falls.) Ebenso Sachsen, doch wird über einen Höchstbetrag von‘ 4,80 M. auf das
Meter Länge (36000 M. auf die Meile) nicht hinausgegangen, Rheinland und Westfalen
 verfahren in Bezug auf die Prämiirung sowohl hinsichtlich der Normalien für den
Chausseebau als der Höhe der Prämien nach den von der Staatsverwaltung seiner Zeit
beobachteten Grundsätzen und halten gleichfalls den von letzterer der Regel nach angenommenen
 Höchstbetrag von 4 M. auf das Meter (30 000 M. auf die Meile) fest.
Von den neuen Provinzen zahlt Schleswig-Holstein, woselbst die kunstmässig
ausgebauten Nebenlandstrassen auf Antrag des Kreises in die Unterhaltung der Provinz
übergehen müssen, auf den Neu- und Ausbau solcher Strassen, für welche von dieser Befugniss
 nicht Gebrauch gemacht worden, einen 20--40 Proz. der Baukosten betragenden
Beitrag, und zwar unter dem Vorbehalt der Rückforderung, sobald die Uebernahme der
Unterhaltung auf die Provinz beantragt wird. Wo diese von vornherein beabsichtigt ist,
werden Beihülfen nur für massive Brücken in Höhe des %. 'Theils der Baukosten und für
Klinkerstrassen mit 5000 M. auf das Kilometer gegeben. Die Provinz Hannover, welche
behufs schnelleren Ausbaus des Landstrassennetzes Anleihen im Gesammtbetrage von
15.000 000 M. aufgenommen hat, bemisst ihre Beihülfen nach der Jahresleistung des verpflichteten
 Wegeverbandes einschliesslich der Verzinsung und Tilgung etwaiger Wegebauanleihen,
 und zwar steigt die Beihülfe im Verhältniss, je mehr die eigene Leistung des
Wegeverbandes das Mindestmass von 4 Umlagen übersteigt. Sie betrug bis zum
1. April 1883 30—90 Proz. der Leistung des Wegeverbandes, ist von diesem Zeitpunkt ab,
nachdem inzwischen die Anleihebeträge erschöpft sind, auf 10, 15, 25 und 35 Proz. bei 6,
8, 10 und 12 Umlagen herabgesetzt.
Im Regierungsbezirk Cassel hat die grosse Mehrzahl der Kreise die gesetzlich den
Gemeinden obliegende Wegeunterhaltung übernommen. Im Regierungsbezirk Wiesbaden
ist dagegen, abgesehen von den Bezirksstrassen und einigen Vizinalwegen, welche in die
Unterhastung des Bezirksverbandes übergegangen sind, die Wegeunterhaltung den Gemeinden
verblieben, jedoch ist hier die technische Leitung und Beaufsichtigung vom Bezirksverband
sbernommen (vgl. auch Extrabeilage zum Amtsblatt No. 28 der Regierung zu Wiesbaden
vom 20. Juli 1892).
Die gleiche Mannigfaltigkeit der Entwickelung weist sowohl nach Umfang als nach
der Art und dem Verfahren die Fürsorge für den Kreis- und Gem eindewegebau auf.
Westpreussen stellt neben den für diesen Zweck dauernd in den Etat eingestellten
Mittel von 140000 M. jährlich 50000 M. zur Unterstützung des Gemeindebaus bereit.
Ostpreussen vertheilt jährlich einige 100000 M. an die Kreise mit der Verpflichtung, eine
gleiche Summe aufzubringen. In Sachsen ist der den Kreisen früher überwiesene Betrag
von 120000 M. zurückgezogen, sodass die gesammten zur Unterstützung des Gemeindewegebaus
 etatisirte Summe von jährlich 150000 M. zur Verfügung des Provinzialausschusses
 steht. In Pommern, Brandenburg und Posen verfügen die Behörden der
Provinz über die gesammten für die Unterstützung des Kreis- und Gemeindewegebaus ausgeworfenen
 Mittel von 300000, bezw. 170000 und 250000 M. im Jahre. Pommern

ıy Auch werden seit 1897 nur Chausseen prämürt, die von den Kreisen übernommen
werden.