Y. Abschnitt. Vermischte Ausgaben, $$ 280, “19263

nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften. Von besonderen
Kasseneinrichtungen nach $ 8 des Invalidenversicherungsgesetzes ist
abgesehen worden.

Fürsorge für Arbeiterwohnungen u.8. W. Für die Betriebe der
Bauverwaltung ist der Grundsatz massgebeud, dass ihre Wohlfahrtseinrichtungen
 gut geleiteten Privatbetrieben nicht nachstehen sollen.
Die Betriebsleiter sind angewiesen, in den Betriebsstätten alle Einrichtungen
 zu schaffen, die geeignet sind, sowohl das sittliche und
geistige, als auch das wirthschaftliche und leibliche Wohl der Arbeiter
zu fördern. Die den betheiligten Verwaltungen zugegang0nch Anweisungen
 enthalten eingehende Vorschriften über die Beschaffenheit
der Arbeitsstätten und die Sicherung des Betriebes im Allgemeinen,
über Vorkehrungen gegen Feuersgefahr, über Hilfeleistung in Krankheits-
 und Unglücksfällen, über Gesundheitspflege und Vorkehrungen
gegen Seuchengefahr, Beschaffenheit der Wohn- und Schlafräume,
Bereitstellung von Trinkwasser, Beschaffung von Lebensmitteln und
Feuerung, Förderung von Spareinrichtungen und: Fürsorge für nicht
mehr voll leistungsfähige Arbeiter.
I. Aus dem für die Verbesserung der Wohnungsverhältnisse von
Arbeitern und gering besoldeten Staatsbeamten durch das Gesetz
v. 13. Aug, 1895 (G.-8. 8. 521) aus Anleihemitteln bereit gestellten
Betrage sind 150000 M. für die allgemeine Bauverwaltung abgezweigt
worden. Es sind hiervon verwendet 1. im Jahre 1897 für den Ankauf
und Ausbau eines Wohnhauses in Fordon für Unterbedienstete der
Weichselstrombauverwaltung 12365 M. Es enthält 7 theils drei-,
theils zweiräumige Wohnungen, deren Mietherträgniss auf 580 M.
— 469 v. H. des bezeichneten Anlagekapitals sich beziffert, 3, für die
Erbauung von 2 dreigeschossigen Wohnhäusern mit je 6 Wohnungen
am Ruhrorter Hafen 43 904 M. Hierzu tritt der Werth des Geländes,
das bereits im Staatsbesitze war, mit 3570 M., so dass das gesammte
Anlagekapital sich auf 47474 M. beläuft. Die Wohnungen, die seit
dem 1. Nov. 1898 in Benutzung stehen, enthalten 40 qm Nutzfläche in
drei Räumen, nebst Kellerraum, Abort (im Hause) und Dachkammer.
Das Mietherträgniss, je. 162 M. für die Wohnung, — insgesammt
1944 M. — ergiebt 4,10 v. H. des gesammten Anlagekapitals. Der
Betrag von 150000 M. — (12 865 + 43 904 M.) = 93 731 M. ist der Eisenbahnverwaltung
 behufs Verwendung für ihren Bereich zur Verfügung
gestellt worden.
Il. Gesetz v. 2. Juli 1898, Es ist beabsichtigt, aus den
Mitteln dieses Gesetzes für den Bau von Miethwohnhäusern im Bereiche
 der Weichselstrombauverwaltung bis zu 60000 M. und im Bereiche
 der Wasserbauverwaltung in Königsberg i. Pr. bis zu 50 000 M.,
zusammen bis zu 110000 M. zu verwenden. Man rechnet auf eine
Verzinsung des Anlagekapitals von 4 Proz.