1264 Dritter Hauptabschnitt, Laufende Ausgaben,

IL Gesetz v. 23. Aug. 1899. Aus den Mitteln dieses Gesetzes ist
ein Betrag von 450000 M. zur Errichtung von Miethwohnhäusern in
Pillau, Küstrin, Emden und Norderney, sowie für etwa sonst noch
hervortretende Bedürfnisse vorbehalten worden. In Küstrin und
Norderney muss von solchen Bauten abgesehen werden, weil sich
ergeben hat, dass ein hinlängliches Mietherträgniss nicht zu erwarten
steht. In Pillau werden 12 und im Bereiche der Wasserbauinspektion
Emden 10 Wohnungen hergestellt. Auch hier wird auf eine 4 proz.
Verzinsung gerechnet.
Für die weiteren Bedürfnisse der Bauverwaltung genügen einstweilen
 156 790 M. Der von obigen 450 000 M. verfügbar bleibende Be-‘rag
 von 206 300 M. ist der Eisenbahnverwaltung überwiesen worden.!)

$ 281 Kap. 66 Tit.3. Zur Unterstützung von erwerbsunfähig
gewordenen Arbeitern und von Hinterbliebenen verstorbener Arbeiter
3500 M.
Der Fonds beruhte auf Allerh. Kabinets-Ordre v. 16. Nov. 1850,
war ursprünglich nur sehr gering (1880/81 2700 M.) und wurde bis
Anfang der 90er Jahre auf 4500 M. erhöht. 1892/93 trat eine Steigerung
auf 10000 M. ein. Sie war die Folge einer Vereinbarung mit der
Oberrechnungskammer, nach welcher künftig Unterstützungen aus
Baufonds, wie sie bis dahin auf Grund der Allerh. Kabinets-Ordre
v. 16. Nov. 1850 gewährt wurden, nicht mehr stattfinden sollen. 1897/98
wurde der Posten wieder auf 8500 M. ermässigt, während dafür der
Fonds Tit, 2 entsprechend um 1500 M. erhöht wurde, was seinen
Grund wesentlich darin hatte, dass zahlreiche Personen, welche früher
nur im Lohnverhältniss auf Grund von Arbeitsverträgen beschäftigt
wurden, also unter den Begriff der Arbeiter fielen, in die Klasse der
ausseretatsmässigen Beamten übergetreten sind. Diese anderweite
Abgrenzung war durch dienstliche Interessen sowie durch die Ausführung
 des Gesetzes, betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung,
 v. 22, Juni 1889 vehoten.

Kap. 66 Tit. 4.
5 282. Zu Rückerstattungen und sonstigen Ausgaben 63 100 M.
Der Fonds wurde erst 1885/86 mit 2000 M. „für Rückerstattungen“
eingestellt. 1890/91 trat eine Erhöhung um 14100 M. ein aus folgender
 Erwägung: Bis dahin pflegte man von Erlösen und Nutzungen

!) Die Bauverwaltung hatte den Wunsch, dem Bedürfnisse entsprechend, Wohnungen
in grösserer Anzahl als geschehen aus Mitteln des Ges, v. 13. 8. 95 u. s. w. aufführen zu
lassen, musste aber hierron absehen, weil das Bedürfniss nach der Errichtung von Wohnhäusern
 für die Arbeiter und gering besoldete Beamte der Wasserbauverwaltung häufig
gerade an solchen Orten besteht, die sehr abgelegen sind, schlechten Baugrund und
schlechte Trinkwasserverhältnisse haben. Die Anfuhr der Materialien auf weite Entfernungen,
 die Schwierigkeit der Fundamentirung u. s, w. steigern die Baukosten so, dass
eine Iproz. Verzinsung durch die Miethe nicht zu erreichen ist