FI. Abschnitt. Ruhrschiffahrts- und Ruhrhafenverwaltung, $ 289. 1271

über die 3'/ proz. Verzinsung und 1 proz, Tilgung — letztere unter
Hinzurechnung. der ersparten Zinsen getilgter Kapitaltheile — übernehmen.
 Zu diesem Zwecke sollen aus den Einnahmen der genannten
Verwaltung (Kap. 28 Tit. 4 der Einnahmen des Etats der Bauverwaltung)
die Zins- und Tilgungsbeiträge bei Kap. 66a Tit. 8 des Etats der Bauverwaltung
 unter den sächlichen Ausgaben der Ruhrschiffahrts- und
Ruhrhafenverwaltung in Ausgabe gestellt, beim Etat der Allgemeinen
Finanzverwaltung vereinnahmt und beim Etat der Staatsschuldenverwaltung
 (Kap. 36) wieder verausgabt werden.
Die Anleiheschuld würde demnach für den Ruhrschiffahrtsfonds
in 43 Jahren von der letzten Zahlung ab getilgt sein.