Anlage LXIV,
Zuschuss der Fachschulen der Textil-Industrie. (Mark.)
a1 10 1

239

21 61 7
Zuschuss der Stadtgemeinden (des Vereins)
nach den Voranschlägen für

4 | 5

Summe der Ausgaben nach den
Voranschlägen für

Sitz der Anstalt

= 3 11809 | 1900! 1901 ' 1902 1 1899 | 1900 | 1901 ! 1902
® | ©

A.

Höhere Fachschulen für Textil-Industrie.
5020; 4080! 5400| 59500 — | — 1] 23 800° 24 900 am 1. April 1901
| ; | eingegangen
{3.975' 14 700° 14 875 14875 28 667! 33 6481132 100 132 100 164 000/169 216
12500 12300 14950 16300 17217, 18 4001108 550 120 000 122 7521129 200
17 500, 21 210 24 710, 28089 30 414. 32 300] 66040 70510 70 660| 75 180
— |] 2572. 2946 470% 6127 6719 29 000 34180. 38 460 40 436
2133 3.088| 2 916 8m, 9200 8300 22 525! 65 4511 73 110| 74310
— _ | 36 25C 74168 39500 — 86 107 81 9836| 94 256
&gt; — ] | 24 636 24 so | 62472 63 672
; ı
51 198 57 945 65 797.114 164149 229 163 403[382 015 533 241 613 390.646 270

|. Mühlheim a./R. ..

2. Crefeld!) .......
3, Aachen?) ......]
‚Berlin. ....
Kottbus Y .... 0!
Soraut) 1....0..)
Barmen®) ......
Münch.-Gladbach ®)

Zusammen . .

B. Fachschulen für Textil-Industrie.
10 16001 — ]
1 500| Eingegangen

i. Rummelsburg. ...
2. Finsterwalde ...,
3. Nowawes 1...

{16 650| 20 250|1.7.1901 in eine
T,ehrwerkstätte
ımgewandelt
11150 11150 12420 18270
8765 8740 16900, 17550
14.400| 18274 18394 19254
13 7001 23.000 24848 26 900
8114 8915! 10803 11082
&amp; 11400 11400 16548, 17 570
258 10.500 10 700| 13988) 14340
= 64 - | 20700| 21 288, 22200
15 320' 13.060 20 026 3031: 94 679 133 128.135 189 142 116
|
66 a8 71 905 85 823/144 arslıe6 8211203 1401476 694/666 370/748 579 788 386

4. Einbeck?) ......
5. Spremberg?) ....
ß. Falkenburg i. P. °)
7. Forst 1/L.19) ....
3, Sommerfeld 1!) ...
1. Mühlhausen i. Th. 22)
10. Ronsdorf®) .....
il. Langenbielau®). . .
Zusammen . .
Insgesammt .

1) Der Staat zahlt 2/3, die Stadt U, aller durch die eigenen Einnahmen nicht gedeckten Kosten der Anstalt
 (bis 1901 1/4: % 4). — 3) Der Staat übernimmt 2%, der Webeschulverein !/ der durch die eigenen Einnahmen
nicht gedeckten Unterhaltungskosten, Der Verein trägt ausserdem die Ausgaben für die Unterhaltung des
Gebäudes und dessen Versicherung gegen Feuersgefahr, — 3) Der Staat zahlt als Vorausleistung 10080 #7 bis
zur Amortisation des Baukapitales und %/ des ausserdem erforderlichen Zuschusses, die Stadt zahlt 4, des Zuschusses,
 giebt das Lokal und die Utensilien, und unterhält das Erstere. — * Die Stadt giebt das Unterrichtslokal
 mit den zur Ertheilung des Unterrichts erforderlichen Utensilien her und unterhält das Erstero. Ausserdem
 trägt sie '’/4 der laufenden Unterhaltungskosten bis zur Gesammthöhe von jährlich 8000 , die übrigen
Kosten fallen dem Staate zur Last, — 5) Der Staat und die Stadt tragen jo zur Halfte der Unterhaltungskosten,
Ausserdem giebt die Stadt das Schullokal mit den zur Unterrichtsertheilung erforderlichen Utensilien erstmalig
her und unterhält das Erstere. — °) Die Städte M.-Gladbach, Rheydt, Odenkirchen und die Gemeinden M.-Gladbach-Land,
 Hochneukirch und Wickrath tragen von den durch die eigenen Einnahmen der Anstalt nicht gedeckten
 Unterhaltungskosten die Hälfte und geben ferner das Schullokal mit den zur Unterrichtsertheilung
arforderlichen Utensilien her und unterhalten das Erstere. Der Staat trägt die andere Hälfte der Kosten, —
7) Die Stadt giebt und unterhält das Schulgebäude und trägt !/3 des erforderlichen Zuschusses. Der Staat %, —
#) Der Staat zahlt als Vorleistung 2630 4 und % des erforderlichen Zuschusses. Die Stadt trägt '/, der Kosten,
giebt das Schullokal mit den erforderlichen Utensilien her und unterhält das Erstere. — 3) Ausser dem festen
Zuschuss von 4000 4% giebt und unterhält die Stadt das Schullokal, Der Staat trägt die übrigen durch die eigenen
Einnahmen nicht gedeckten Unterhaltungskosten. — !0) Staat zahlt als Vorleistung 1000 .# und % des mehr
arforderlichen Zuschusses, Die Stadt giebt und unterhält das Schullokal und stellt die erforderlichen Utensilien
und trägt !/, der Ausgaben. — '!) Der Staat zahlt als Vorleistung 1000 # und */3 des mehr erforderlichen Zuschusses,
 Die Stadt trägt !4 der Kosten, giebt das Schullokal mit den erforderlichen Utensilien und unterhält
das Erstere. — 2) Staat 2%, Stadt 4 der Kosten, letztere giebt ausserdem das Schullokal mit den erforderlichen
Jtensilien und unterhält das Erstere