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Noch: Anlage LXXI.,
1. April 1878 angestellt sind, an festem Gehalt und Brückenaufzugsgeldern nur bis auf Höhe
von 900 M. bei der Pensionirung in Anrechnung zu bringen ist. ım Ganzen 7805 M.

1902,
Kap. 65 Tit. 3. 3 Regierungsbausekretäre (in Berlin), davon 2 bei Bauausführungen
0.8. W. Beschäftigt, mit (2100—4800 M.) 10400 M. (Nach dem Ausscheiden der gegenwärtigen
 Inhaber der Stellen werden letztere in solche mit 2100—4200 M. umgewandelt.)
8 Landmesser und 73 Regierungsbausekretäre, davon 10 bei Bauausführungen u. s. w.
beschäftigt, mit (2100—4200 M.) 228 900 M.
186 Bausekretäre, davon 20 bei Bauausführungen u. s. w. beschäftigt, mit (1500 bis
3300 M.) 357 000 M., insgesammt 596 300 M. (1 Bausekretär hat Dienstwohnung.)
Tit 4 9 Beamte mit 2100—4200 M., nämlich 4 Bauhofsvorsteher, 5 Oberbauwarte.
31 Beamte mit 1800—2700 M., nämlich 22 Maschinen- und Baggermeister, 1 Hafenaufseher
 und Schleusenmeister, 5 Dünenmeister, 3 Leuchtfeuerschiffsführer.
173 Beamte mit 1500—2700 M., nämlich: 6 Bauhofsvorsteher, 139 Wasserbauwarte.
23 Schifisführer, 2 Brückenmeister, 3 Werkmeister.,
118 Beamte mit 1500—2000 M., nämlich: 27 Schleusenmeister, 2 Fährmeister, 1 Kanalaufseher,
 87 Schiffsführer, Maschinenmeister und Baggermeister, 1 Kanaloberaufseher und
Flössereikontroleur.
7 Beamte mit 1400—1800 M., nämlich: 5 Magazinverwalter, 2 Materialienschreiber,
insgesammt 600 150 M. (145 Beamte haben Dienstwohnung, 2 Dünenmeister erhalten aus
dem Holzeinschlage der Dünenverwaltung Feuerungsmaterial gegen Erstattung der Werbungs-Kosten,
 dem einen ist für seine Person auch die unentgeltliche Benutzung ehemaliger
Domänenrentamtsländereien eingeräumt. Ein dritter Dünenmeister erhält zur Beschaffung
von Feuerungsmaterial eine Entschädigung von 75 M. jährlich aus Tit. 10 dieses Kapitels,
Ein Leuchtfeuerschiffsführer bezieht eine nicht pensionsfähige Beköstigungsentschädigung
von 187 M. jährlich, die beim Aufrücken des Beamten im Gehalte sich entsprechend vermindert
 und schliesslich, wie auch bei Neubesetzung der Stelle ganz wegfällt.)
Tit. 5. 198 Beamte mit 1200—1800 M., nämlich: 11 Leuchtfeueroberwärter, 5 Bauaufseher
 und Lagerhofverwalter, 2 Brückenmeister, 4 Fährmeister, 1 Steuermann, 20 Schleusenmeister,
 155 Schiffsführer, Maschinisten, Baggermeister.
. 265 Beamte mit 1200—1600 M., nämlich: 209 Strommeister (darunter 3 Strommeister
mit 3600 M. künftig wegfallend), 9 Hafenbauaufseher, 39 Wehr- und Schleusenmeister,
7 Baggermeister, 1 Polizeisergeant,
20 Beamte mit 1000—1500M., nämlich: 2 Steuermänner, 2 Materialienaufseher, 1 Brunnenmeister
 u. s. W., 1 Ballastmeister, 5 Maschinenführer, 9 Brückengeldeinnehmer,
245 Beamte mit 900—1500M., nämlich: 179 Schleusenmeister, Wehrmeister, 5 Maschinenmeistergehülfen,
 57 Schiffbrückenaufseher und Wärter (darunter 6 mit 5400 M. künftig
wegfallend), 2 Schlossaufseher u. s. w., 1 Obersteuermann, 1 Brückenaufseher.
139 Beamte mit 900-1200 M., nämlich: 1 Hafenpflanzungsaufseher, 1 Bauhofs- und
Materialienwächter, I Dünenbauaufseher, 21 Dünenaufseher, 71 Leuchtfeuerwärter u. s. w.,
92 Steuermänner, 2 Feuerwärter u. s. w., 3 Krahnmeister, 2 Buhnen- und Pflanzungsaufseher
(mit 1800 M. künftig wegfallend), 2 Brückenaufseher (darunter 1 mit 900 M. künftig wegkallend),
 3 Maschinenwärter,
17 Beamte mit 700-1000 M., nämlich: 1 Brunnenwärter, 4 Brückenmatrosen,
4 Brückenaufseher, 8 Schleusenmeistergehülfen.
20 Buschwärter und Pflanzungsaufseher mit 500 —700 M.; 16 Stackmeister mit 180 bis
300 M. (darunter 6 mit 1080 M. künftig wegfallend); 7 Brückenaufzieher, die feste Gehälter
und Brückenaufzugsgelder oder nur letztere beziehen (mit einem pensionsberechtigten Gehalte
von 900—1200 M.), im Ganzen an festen Gehältern 3441 M., insgesammt 1162861 M. (542
Beamte haben Dienstwohnung. Die’ Leuchtfeuerbeamten, 8 Wehr- und Schleusenmeister
and 2 Materialienaufseher sind berechtigt, gegen Entrichtung der bestimmungsmässigen
Entschädigung ihren eigenen Bedarf an Feuerungs- und Beleuchtungsmaterial aus den Vorräthen
 der Behörde zu entnehmen. 6 Wehr- und Schleusenmeister haben die gleiche Berechtigung
 in Bezug auf das Belenchtme srl ahetlnl allein; 7 Dünenaufseher erhalten aus dem
Holzeinschlage der Dünenverwaltung Feuerungsmaterial gegen Erstattung der Werbungskosten;
 einem gleichen Beamten wird zur Beschaffung von Feuerungsmaterial eine Entschädigung
 von 50 M. jährlich aus Tit. 10 dieses Kapitels gewährt. 2 Steuermänner erhalten
nicht pensionsfähige Beköstigungsentschädigungen, der eine im festen Betrage von 337 M.,
der andere im durchschnittlichen Betrage von 327 M. jährlich. 1 Buschwärter bezieht von
den Pächtern des gewonnenen Rohres ein Zähleeld von 10 Pf, für das Schock.)
Tit. 6. Fällt aus.
Tit. 7. 1 Düneninspektor mit 3000 M., 1 Brückenmeister mit 1800—3000 M.,
| Schleusenmeister mit 15300—2100 M. (darunter 300 M. künftig wegfallend), 1 Steuermann
(künftig wegfallend) mit 1200—1800 M., 10 Brückenwärter mit 900— 1200 M. (darunter 3
mit 2700 M. künftig wegfallend), insgesammt 20100 M. (3 Beamte haben Dienstwohnung.)