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1. Hauptstück,

Einnahmen,
Kap. 31 der Einnahmen.)

Allgemeines.

. $ N Das Ministerium des Innern steht gegenwärtig (1908) mit der
Höhe seiner eigenen Einnahmen an der zweiten Stelle aller Zuschussverwaltungen.
 Während in der Justizverwaltung 84,1 Millionen Mark
oigene Kinnahmen veranschlagt worden sind, wurden für das Ministe-"um
 des Innern 21,7 Mill. M. vorgesehen. Dann folgt die Bauverwaltung
 mit 10,0 Mill. M., das Staatsministerium mit 8,8, Handels
Ministerium mit 7,0, Kultusministerium mit 6,3 Mill. M. u. s. w.
Noch im Jahre 1890/91 betrugen indessen die Einnahmen im
Ministerium des Innern nur 8,9 Mill. M.') Hauptsächlich zwei Posten
sind es gewesen, die im Laufe der 90er Jahre diese erhebliche Einnahmevermehrung
 hervorriefen, einmal die durch das Polizeikostengesetz
 von 1892 eingeführten Beiträge der Gemeinden zu den Kosten
Kgl. Polizeiverwaltungen (1908: 8,2 Mill. M.) und sodann der Reichszuschuss
 zu den Beihülfen für unterstützungsbedürftige ehemalige
Krieger auf Grund des Reichsges. v. 22. Mai 1895 (1903: 5,8 Mill. M.).
Beiden Posten steht aber, wie. bei den betreffenden Verwaltungs-Zweigen
 näher dargelegt werden wird, eine gleich hohe, bei den Polizeikosten
 sogar eine noch erheblich höhere Ausgabesteigerung gegenüber,
sodass sich im Ganzen das prozentuale Verhältniss der Einnahmen zu
den Ausgaben seit Anfang der 90er Jahre durchaus nicht etwa ebenso
stark erhöht hat wie die absoluten Ziffern (von 9,0% auf 27,7 °%).
Auch diese prozentuale, immerhin nieht unbeträchtliche Steigerung
verliert an Bedeutung, wenn man erwägt, dass bei dem drittwichtigsten
Kinnahmezweige, der Strafanstaltsverwaltung, wo von 1890—19083 die
Einnahmen von 2,9 auf 5,5 Mill., also fast auf das Doppelte stiegen,
dieser Steigerung eine wesentlich nur formale Bedeutung zukommt,
indem seit dem Jahre 1899 aus etatsrechtlichen Gründen ($ 15 Abs. 1
les Komptabilitätsgesetzes v. 11. Mai 1898) die Einnahmen aus der
Beschäftigung der Gefangenen nach ihrem Bruttoertrage, anstatt wie
bis dahin nach ihrem Nettoertrage eingesetzt wurden, was allein eine
Steigerung der Einnahme um rund 3 Mill. M. zur Folge hatte.?)
Im letzten Grunde hat sich also das Maass der durch eigene Einaahmen
 Deckung findenden Ausgaben in dem Gebiete der Verwaltung

1) In der Zeit von 1850—1890 hatten sie sich nur von 1,5 auf 3,9 Mill. M. gesteigert.
?) Dem ontsprechend stiegen allerdings auch die Ausgaben bei Kap. 96 in diesem
Jahre um einen entsprechenden Betrag. Näheres im Abschnitt „Strafanstaltsverwaltung“
Schwarz u. Strutz, Staatshaushalt u. Finanzen Preussens. 11.

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