Erster Hauptabschnitt, Ministerium (Centralverwaltung). $$ 5—7. 127%

Erster Hauptabschnitt.

Ministerium (Centralverwaltung).
(Kan. 83 der Ausgaben.)

Entstehung, Entwickelung, Geschäftskreis.
$ 6. Beoogrifflich umfasst die innere Verwaltung den gesammten
nneren Verwaltungsbereich im Gegensatze zu den auswärtigen
Angelegenheiten und den militärischen Angelegenheiten.
Als in Preussen Anfang des 19. Jahrhunderts die Einrichtung der
Ministerien getroffen wurde, stellte man indessen neben die Ministerien
der Auswärtigen Angelegenheiten, des Kriegsdepartements und des Innern
noch diejenigen der Finanzen und der Justiz, indem man sowohl im
Interesse der Wahrung der Rechtspflege, wie der Ordnung der Staats-Änanzen
 von vornherein die Nothwendigkeit besonderer von der allgemeinen
 inneren Verwaltung losgelöster Centralressorts anerkannte.
Dagegen umfasste das damalige Ministerium des Innern noch
einen ausserordentlich ausgedehnten Geschäftskreis. Es zerfiel in
licht weniger wie 6 Sektionen (Polizei, Gewerbe, Kultus, Allgemeines,
Medizinalwesen, Bergbau).
Bald stellte sich aber heraus, dass eine Summe so verschiedenartiger
 Gegenstände in dem aufstrebenden preussischen Staatswesen
von einer Centralstelle aus nicht mit Erfolg geleitet werden konnte.
Die nächsten Dezennien brachten fortwährende Ressortabgrenzungen
und -abzweigungen für das Ministerium, die im Einzelnen zu verfolgen
hier zu weit führen würde.!) Die wichtigste Veränderung dieser Zeit
war -— abgesehen von der vorübergehenden Einrichtung eines besonderen
 Polizeiministeriums (1814—1819) — die im Jahre 1817 erfolgte
Errichtung eines besonderen Kultus-, Unterrichts- und Medizinal-Ministeriums
 und die damit für das Ministerium des Innern verbundene
Geschäftsentlastung. Stabile Verhältnisse in die Ressortabgrenzung
des Ministeriums des Innern brachte erst das Jahr 1848, in welchem
von dem Ministerium sowohl ein besonderes Ministerium für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten, wie von diesem wieder für Land-Wirthschaft
 (einschl. Gestütwesen) abgezweigt wurde.
1849 folgte dann noch die Ueberweisung des 1817 noch dem
Ministerium des Innern verbliebenen Restes der Medizinalverwaltung
an das Kultusministerium (s. Näheres in Bd. II Buch I $ 596).
‚Im Uebrigen ist der Ressortumfang seit jener Zeit im Wesentlichen
 der gleiche geblieben (Abweichungen s. $$ 7, 11).
S 7, Darnach umfasst der Geschäftsumkreis des Ministeriums des
Innern?) heute nunmehr folgende Angelegenkeiten: die Landeshoheits-')
 Vgl. 25 $ III 8 193. das Nähere.
Val, Baar zu Er ah anreiaes 1867 und Sten.-Ber. d. A.-H. 1867 /68
8d. IT S. Sea fr