Erster Hauptabschnitt. Ministerium (Centralverwaltung). $$ 9, 10. 1283

Die Steigerung beruhte auf Stellenvermehrungen und Beamtenbesoldungserhöhungen.
 Die Zahl der etatsmässigen Beamten betrug —
abgesehen vom Minister und Unterstaatssekretär —
1853 1867 1876 1890/91 1908
— — 1 1
10 12 122 12?)
10 12 12 13

‘}

Summe

24 26 36 38 44
10 11 21 22 23
in 150 200) _ 280 25
a4 32 77 83 92
Die Steigerung der Beamtenzahl ist im Vergleich zu anderen
Ministerien hiernach in den letzten Dezennien eine mässige zu nennen.
Die Stelle des polizeitechnischen Hülfsarbeiters wurde
1896/97 „zum Zwecke einer dem öffentlichen Interesse genügenden
Wahrnehmung der Angelegenheiten der Dolitischen Polizei“
Yeschaffen.

Mittlere und niedere Beamte
Bureaubeamte . . ..
Kanzleisekretäre. . .
Unterbeamte .

Vorübergehend (von 1896/97 bis 1901) ist auch ein vers icherungstechnischer
 Hülfsarbeiter im Ministerium thätig gewesen.

8 10. Die einzelnen Besoldungs-, Remunerations- und Bedürfnissfonds
 bieten keine Besonderheiten dar. Die Beamtengehälter, der
höheren, wie der mittleren und niederen, sind die gleichen wie in don
bereits behandelten übrigen Ministerien. Der polizeitechnische Hülfsarbeiter
 erhält ein Einheitsgehalt von 6600 M., während der Direktor
des literarischen Bureaus mit den Regierungsräthen der Provinzialbehörden
 rangirt (4200—7200 M.). 1908 betrugen die Kosten des
Ministeriums für Besoldungen 477 160 M., für Wohnungsgeldzuschüsse
74400 M., für sonstige persönliche Ausgaben 90624 M., für sächliche
Ausgaben 126 800 M., zusammen 768 984 M.
Im Jahre 1901 fanden erhebliche Erhöhungen der "Tit. 8 (Remune-Tirungsfonds),
 Tit. 11 (Bureaukostenfonds) und Tit. 10 (Reisekostenund
 Diätenfonds) statt.
Tit. 11 hatte auch 1896/97 schon eine starke Steigerung (um 12000 M.) erfahren.
Doch war damals gleichzeitig eine Kürzung des Tit. 8 um die gleiche Summe erfolgt. ‚Der
Grund war die Durchführung des v. 1. April 1896/97 bei allen Verwaltungen durchgeführten
Prinzips, wonach von da allgemein die Bezüge derjenigen im Unterbeamtendienste beschäftigten
 Personen, welche nur in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse zu der sie be-Schäftigenden
 Behörde stehen und daher der Invaliditäts- und Altersversicherung unterliegen,
 sowie die Kopialien der von etatsmässigen Kanzleibeamten beziehungsweise von

') und 2 Telegraphisten.
?) sowie 1 volizeitechnischer Hülfsarbeiter und 1 Direktor des literarischen Bureaus.