1990 IT. Hauptstück, Laufende Ausgaben.

v. 29. Jan. 1867 bezeichneten Erlasse und allgemeinen Anordnungen beizubehalten
 sei (J.-M.-Bl. S. 148). Für den Regierungsbezirk Wiesbaden
ist das „Intelligenzblatt für Nassau“, für Frankfurt dagegen das dortige
‚Amtsblatt“ als Publikationsorgan bezeichnet worden. Durch spätere
Anordnung des Ministers des Innern ist sodann bestimmt worden, dass
das in Wiesbaden erscheinende „Amtsblatt der Regierung zu Wiesbaden“
 für den ganzen Umfang des Regierungsbezirkes Wiesbaden
mit Ausnahme des Stadtkreises Frankfurt a. M. und des Ortsbezirkes
Rödelheim, und das in Frankfurt a. M. erscheinende „Amtsblatt für
den Stadtkreis Frankfurt a. M.“ für diesen Kreis und für den Orts-Jezirk
 Rödelheim Landkreises Wiesbaden als Publikationsorgane
lienen sollen.
Mit Einführung der Kreis- und Provinzialordnungsgesetzgebung
in den neuen Provinzen wurde auch hier die Amtsblattsverwaltung
für jeden Regierungsbezirk) wie in den alten Provinzen eingerichtet.
Nur das Amtsblatt für Frankfurt wurde beibehalten und erhielt
den Namen „Amtsblatt für den Stadtkreis und Landkreis Frank-“Urt
 a. M.“

Verwaltung. Auflage.
$ 14, Redaktion und Verlag wird durch die Regierungspräsidenten
(Frankfurt a. M. Polizeipräsident) bezw. deren Beamten wahrgenommen.
Der Vertrieb erfolgt durch die Postanstalten (vgl. die im Jahre 1895
vom Reichspostamt herausgegebenen, 1902 mehrfach abgeänderten
Bestimmungen des Reichspostamts. M.-Bl. d. i. V. 1902 8. 153). ;
Die Höhe der Auflage in den verschiedenen Regierungsbezirken ist gegenwärtig folgende
&lt;önigsberg 4800, Gumbinnen 4540, Danzig 1950, Marienwerder 3680, Potsdam 4600, Frankjurt
 4140, Stettin 2750, Köslin 2550, Stralsund 1260, Posen 4750, Bromberg 2810, Breslau
5500, Liegnitz 4012, Oppeln 4300, Magdeburg 3000, Merseburg 3800, Erfurt 1450, Schleswig
4690, Hannover 1348, Hildesheim 1755, Lüneburg 2000, Stade 1396, Osnabrück 1178,
Aurich 1000, Münster 1385, Minden 1475, Arnsberg 2743, Cassel 3500, Wiesbaden 3000,
Coblenz 2470, Düsseldorf 3000, Cöln 1830, Trier 2520, Aachen 1660, Sigmaringen 615,
Summe 97 452 Exemuylare.

Einnahmen (Kap. 31 Tit. 7).
$ 15, Die Einnahmen der Amtsblätter bestehen hauptsächlich in
dem Verkauf der Blätter (Abonnement) und in Einrückungsgebühren.
Den Staatsbehörden wird das Amtsblatt unentgeltlich geliefert,
nicht aber den anderen öffentlichen Behörden, z. B. den Gewerbe-,
Landwirthschaftskammern ete.
Die Gemeinden und selbständigen Gutsbezirke sind zum Halten
des Amtsblattes verpflichtet; jedoch können die Regierungspräsidenten
Gutsbezirke und kleinere Gemeinden von dieser Verpflichtung auf
Zeit entbinden (vgl. Nr. 2 und 3 der Bestimmungen des Reichspostamtes).
