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II. Hauptstück. Laufende Ausgaben.

2157,25 M., zusammen 176838 M. Die Differenz von 2685 M. ist die
Pauschalsumme, welche der Drucker des Frankfurter Amtsblattes laut
Vertrag in die Staatskasse zu zahlen hat. (Der Unternehmer hat das
Amtsblatt auf seine Kosten herzustellen und dasselbe den Staatsbehörden
 umsonst zu liefern; er zieht dafür die Einrückungsgebühren
ınd Abonnementscelder ein und zahlt fest 2685 M. an die Staatskasse.)

Ausgaben (Kap. 88 des Etats).
$ 18, Dieselben bestehen nicht in persönlichen Kosten, da
die Redaktion und Verlag von den Regierungsbeamten mit wahrgenommen
 wird.
Die in Kap. 88 genannten Ausgaben enthalten daher nur sächliche
 Kosten und zwar hauptsächlich diejenigen für Satz. Druck und
Papier der Amtsblätter.
Die Regierungspräsidenten schliessen mit Buchdruckereien dieserhalb
 Privatverträge ab, welche je nach den gegebenen örtlichen und
sonstigen Verhältnissen überall verschieden sind.
Die Ausgaben schwanken in den verschiedenen Jahren, haben
sich aber im Allgemeinen nicht wesentlich verändert, wie aus Anlage
 LXXXI des Näheren hervorgeht. Sie betrugen schon 1850
264 960 M., haben ihren Höhepunkt 1883/84 mit 308487 M. erreicht
and sind für 1903 mit 294 010 M. veranschlaegt.

2 Ahschnitt

Ehemalige Hannöversche Landdrosteien.
(Kan. 89 des Ausvabeetats. Jetzt: vacatı}

819. Kap. 89 enthielt bis zum Schlusse des Jahres 1885/86 die
staatlichen Ausgaben für die alten Hannöverschen Landdrosteien.
Ueber die Gründe, weshalb diese Landdrosteien auf dem Ministerium
des Innern geführt wurden, während die Regierungen auf dem Etat
des Finanzministeriums standen, führte der Regierungskommissar in
der Sitzung des Abg.-H. v. 16. Dez. 1867 (Sten. Ber. S. 446) folgendes
aus: .... „das hat lediglich den Grund, dass die Verwaltungsbehörden
in den alten Provinzen die sämmtlichen Zweige der inneren und
Finanzverwaltung vereinigen und nach einer alten bestehenden Einrichtung
 auf dem Etat des Finanzministeriums stehen, während die
Disziplin und die Besetzung der Stellen den beiden Ressorts des
Ministers der Finanzen und des Inneren zugewiesen sind, dass dagegen
bei der jetzt vorgenommenen Ressort-Eintheilung für die Provinz Hannover,
 wo eine besondere Finanzbehörde eingerichtet worden ist, und
die Landdrosteien im Wesentlichen auf das Ressort der eigentlichen
inneren Verwaltung, wie sie dem Minister des Innern unterstellt ist,