Zweiter Hauptabschnitt. Behörden der Allgem. Landesverwaltung. $ 27. 1308

Hier Abhilfe zu schaffen ist nicht auf dem Wege der Verminderung
des Schreibwerks, auf rein formalem Wege, sondern nur durch sorgfältige
 Auswahl und Uebertragung derjenigen Geschäftszweige an die
anteren Instanzen, welche von diesen im Wesentlichen mit gleichem
Sachverständniss und Nutzen entschieden werden können. als von der
höheren Stelle.
Ein weiterer Gesichtspunkt für die Nothwendigkeit, die selbstständige
 Entscheidungsbefugniss über einzelne Verwaltungszweige mehr
nach der den örtlichen Verhältnissen näher stehenden unteren Instanz
zu verlegen, ist aus der rapid zunehmenden Belastung der kommunalen
Körperschaften mit Abgaben für öffentliche Zwecke zu entnehmen.
Je stärker der kommunale Steuerdruck anschwillt, um so gewissenhafter
 und sorgfältiger muss innerhalb eines grösseren Verwaltungsbezirkes,
 wie des Kreises, von der leitenden Stelle aus abgewogen
 werden, wie durch Zuweisung von Vortheilen, Hintanhaltung
neuer Belastungen u. s. w. den leistungsunfähigen Kommunen der
Steuerdruck erleichtert werden kann zu Gunsten der in vortheilhafteren
Verhältnissen befindlichen Gemeinwesen. Je höher die entscheidende
[nstanz ist, um so weniger wird sie geneigt und in der Lage sein,
solche Rücksichten walten zu lassen.
Ein dritter Gesichtspunkt, welcher heute eine stärkere Ausstattung
des Landraths mit selbständiger Entscheidungsbefugniss rechtfertigt,
ist die Thatsache, dass ihm in bei weitem stärkeren Masse wie in
früherer Zeit beamtete technische Hülfskräfte im Kreise zur Verfügung
gostellt werden können.
Im Jahre 1876 betrug die Zahl der Landräthe (einschl. der damals
noch für Hannover bestehenden Kreis- und Amtshauptleute) 481 und
4 Oberamtmänner in Hohenzollern, nach dem Etat für 1903 diejenige
der Landräthe 484 und 4 Oberamtmänner in Hohenzollern. Inzwischen
vermehrte sich aber die Zahl der in der Kreis- bezw. Lokalinstanz
hätigen staatlich etatsmässig angestellten höheren technischen Kräfte
Wie folet:

. 1903
&lt;reisbauinspektoren . . . + 601°)
Meliorationsbauinspektoren . il 30
Ständige Kreisschulinspektoren . . 156 316
Kreisphysiker bezw. Kreisärzte . . Ca, 460 0. 509
Kreisthierärzte . . . 338 495

Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Bau- und Meliorations-Wesen
 ausser dem höheren in noch stärkerem Masse das technische
Mittlere und niedere besonders vorgebildete Personal seit Mitte der
Wer Jahre zugenommen hat (Ba. II 88 99ff. u. 169 ff, V $ 195 ££).
Durch Vermehrung all dieser technischen Kräfte in den lokalen
Instanzen ist es mehr wie früher möglich, der Kreisinstanz eine Reihe

Kl
1) davon 7 Maschinen bauinspektoren und über ein Sechstel Tief bautechniker.