Zweiter Hauptabschnitt. Behörden der Allgem, Landesverwaltung. S$ 28, 29. 1305

$ 29. Eine weitere allgemeine Dezentralisation zu Gunsten der Kreisinstanz lässt
sich freilich wohl kaum durchführen, ohne dass zugleich die Frage der anderweitigen
Organisation der Bezirks- und Provinzialbehörden ihre grundsätzliche Erledigung findet.
Die Ueberzeugung, dass die Verlegung des Schwerpunktes der Verwaltung in die
Kreisinstanz, welche den Ausgangspunkt der Kreisordnungsgesetzgebung bildete, zugleich
eine Aenderung der Bezirks- bezw. Provinzialbehörden zur Folge haben müsste, hatte bereits
Mitte der 700or Jahre die Staatsregierung zur Aufstellung von Grundzügen veranlasst,
nach denen die zweiten und dritten Abtheilungen der Regierungen aufgehoben und deren
üeschäfte besonderen kollegialischen Provinzialbehörden übertragen werden sollten, während
lie erste Abtheilung eine bureaukratische Verfassung zu erhalten hätte. Späterhin (1880)
liess man aber ersteren Gedanken wieder fallen und beschränkte sich auf die Durchführung
des bureaukratischen oder Präfektursystems in der ersten Abtheilung. Diese Einrichtung hat
sich durchaus bewährt, lässt freilich nunmehr den langsameren und schleppenderen Geschäftsgang
 in der dritten und vor allem in den Schulsachen der zweiten Ahtheilung um so
Mangenehmer fühlbar werden.
Daher wird denn thatsächlich schon vielfach auch in der zweiten und dritten
\btheilung nach den Anweisungen des Präsidenten verfahren. Besonders macht sich dies
Bestreben an den grösseren Regierungen geltend, wo ein regelmässiges Beiwohnen an den
Sitzungen des Kollegiums der zweiten und dritten Abtheilung fast eine Unmöglichkeit für
den Präsidenten ist, und wo letzterer nur bei Anwendung des bureaukratischen Systems in
Allen Abtheilungen einigermassen die Fäden in seiner Hand behalten kann.
Wie sehr gerade an den wichtigeren Regierungen der Geschäftsumfang gewachsen ist,
lässt sich schon allein aus der Vermehrung der Zahl der Mitglieder der Regierungen in den
«stzten 30 Jahren ermessen. 1873 gab es an den 35 Regierungen 677 etatsmässige und 230
dicht etatsmässige höhere Beamte einschl. der Techniker, zusammen 907, während die Mitzliederzahl
 im Jahre 1903 auf 803 etatsmässige und 422 nicht etatsmässige, zusammen 1278,
Zestiegen war (einschliesslich der Techniker und der ernannten Mitglieder und Stellvertreter
im Bezirksausschuss). Die Steigerung macht also über ein Drittel der früheren Zahl aus.
_ An einzelnen Regierungen ist die Steigerung noch eine bei weitem grössere, bis um
die Häfte der früheren Zahl und darüber (Königsberg, Gumbinnen, Danzig, Marienwerder,
Potsdam, Posen, Bromberg, Breslau, Oppeln, Arnsberg, Düsseldorf — bei dieser Regierung
stieg die Zahl auf das Doppelte). Während 1873 keine Regierung 50, nur drei über 40 etats-Nässige
 und nicht etatsmässige Mitglieder zählte, hatten 1908 neun Regierungen 50
and darüber, fünf über 55 und drei 60 und darüber.
In der Denkschrift des Ministers ‚des Innern über die Landdrosteien der Provinz
Hannover vom 24, Nov. 1868 (Abg.-H. Drucks, Nr. 69) ist ausgeführt worden: die Erfahrung
% den alten Provinzen habe gelehrt, dass Bezirke von einer Million Seelen und darüber für
die innere Verwaltung zu gross sind, dass in solchen Bezirken die nöthige Wechselwirkung
*Wischen der Verwaltungsbehörde und den Verwalteten erschwert, die auf unmittelbarer
Anschauung beruhende Initiative der Verwaltung ahbveschwächt. und das Schreibwerk ver-Nehrt
 werde.
ha Nach der neuesten Volkszählung von 1900 haben nicht weniger wie 14 Regierungs-Jezirke
 mehr wie 1 Million Bevölkerung. Die Vermehrung der Bevölkerungszahl in diesen
Sorirken seit 1816 (der Zeit der Einrichtung der Regierungen) ist aus folgender Vergleichung
3rsichtlich-Königsberg

 . . + +
DPotsdam (ausser Berlin)
Frankfurt .
Dosen . +
Breslau .
Liegnitz .
JIppeln .
Magdeburg

1816

332 647
313.176
372 723
575 341
779 818
537 461
527 784
187.219

1900

| 204 386
. 929 304
179 250
198 252
1697719
i 102 992
1 868 146
| 176 372