1310 11. Hauptstück. Laufende Ausgaben,

werden (Ausnahmen s. Anmerkung), so handelt es sich hier doch um
ständige Einrichtungen. In der Mehrzahl der Fälle vertritt der
Hülfsarbeiter den Landrath in entlegenen heilen seines Kreises. Dies
ist der Fall in den Kreisen Süderdithmarschen (Helgoland), Wittmund
(Jadegebiet), Emden!) (Insel Borkum), ferner in den Kreisen Ilfeld
(Elbingerode), Bleckede (Neuhaus), Geestemünde') a. d. Lehe, Osterholz
 (Lilienthal) und Grafschaft Bentheim (Neuenhaus). Im Landkreise
 Frankfurt ist ein besonderer Stellvertreter (Regierungsassessor)
für den den Landkreis mitverwaltenden Polizeipräsidenten zu Frankfurt
eingestellt.
Die Gehälter all dieser Hülfsbeamten betrugen vor der allgemeinen
Besoldungsaufbesserung im Jahre 1897/98 je 3000 M. und sind seitdem
 auf 2400—4500 M. (Höchstgehalt in 18 Jahren) normirt worden.
7 dieser Hülfsbeamten haben Dienstwohnung.
Die Bezüge der im Uebrigen zur Hülfeleistung bei Landrathsämtern
 beorderten Regierungsassessoren (vgl. $ 24) erscheinen dagegen
nicht auf dem Etat des Ministeriums des Innern. Diese Beamten
beziehen nach Massgabe ihres Dienstalters dieselben fixirten Remunerationen
 wie die übrigen Regierungsassessoren und zwar aus Kap. 58
Tit. 6 des Etats des Finanzministeriums.
Die Höhe des Fonds Kap. 90 Tit. 1 hat sich seit 1876 nur
wenig verändert. Sie betrug in diesem Jahre 2157 627 M., im Jahre
1902 2409300 M. Das beruht darauf, dass damals ungefähr dieselbe
Anzahl Beamte (485 Landräthe, Amts- und Kreishauptleute) wie
gegenwärtig (484 Landräthe) auf dem HKtat standen; das Mehr an
Ausgaben entfällt also wesentlich auf die im Laufe der Zeit stattgehabten
 Besoldungsverbesserungen,
Es handelt sich indessen heute nicht etwa um ganz dieselben Stellen, wie diejenigen
ron 1876. Die Zahl der damaligen Stellen verringerte sich z. B. in Folge der Kinführung
der Kreisordnung in Hannover (Etat 1885/86) von 487 auf 458, indem ein Theil der Amtsand
 Kreishauptmannschaften zur Einziehung bezw. Verschmelzung gelangten (aus 100 Aemtern
wurden 69). Dagegen fanden seitdem Vermehrungen hauptsächlich durch 'Theilung grösserer
Kreise in den Industriezentren statt, zum Theil auch durch Vermehrung der Landrathsämter
in den Provinzen Westpreussen und Posen (17 durch Ges, v. 6. Juni 1887, G.-S. S. 197, vgl.
Etat 1888/89). Auch bei der Einführung der Kreisordnung in Hessen-Nassau wurden 5 neue
Kreise gebildet (Ktat 1886/87).

Kreis- (und Oberamts)sekretäre.
$ 32. Die Besoldung dieser Beamten betrug 1853 1200—2400 M.,
vor 1872 1800—3000 M., seitdem 2100—838300 M., während die Sekretäre
der Regierungen bis 3600 M. stiegen. Durch den Etat von 1881/82
wurden erstere aber den — ihnen im Range gleichstehenden —
Regierungssekretären wenigstens im Höchstgehalt (3600 M.) gleichyestellt.
 Dagegen wurde das Minimalgehalt auf 1800 M. reduzirt,

X Hier sind Polizeiräthe Hülfsbeamte.