Zweiter Hauptabschnitt. Behörden der Allgem, Landesverwaltung, $$ 34, 35. 1313

Polizeigefängnissaufseher für das neuerbaute Polizeigefängniss zu
Geestemünde zur Einstellung.
Neben diesen Unterbeamten sind seit 1890/91 sudann behufs
besserer Kontrole des immer mehr anwachsenden Unterpersonals
ainige Polizeikommissarien angestellt worden.
Der Grund, weshalb diese Stellen hier und nicht unter dem Ab-Schnitte
 „Polizeiverwaltung in den Provinzen“ ausgeworfen sind, liegt
in der besonderen Stellung, welche die Landräthe in der Provinz
Hannover einnehmen. In dieser Provinz wird nämlich im Gegensatze
zu den übrigen Provinzen die Ortspolizei auf dem Lande — ausgenommen
 die sog. eximirten Städte &amp; 29 der Hannöv. Kreisordn. —
nicht von besonders angestellten Berufs- oder Ehren beamten (Amtsvorsteher,
 Amtsmänner, Landbürgermeister u. s. w.) verwaltet, sondern
von den Landräthen.

Wohnungsgeldzuschüsse und andere persönliche Ausgaben
(Kap. 90 Tit. 4—7b).

835, Zu Tit. 4 (Wohnungsgeldzuschüsse) finden die allyemeinen
 Bestimmungen für unmittelbare Staatsbeamte Anwendung.
72 Landräthe, die 4 Oberamtmänner und 7 Hülfsbeamte der Landväthe
 haben indess nach einem Vermerk zum Etatstitel 1 Dienst-Wohnung.

Von diesen 72 Landräthen entfallen 13 auf die Provinz Schleswig-Holstein
 und 49 auf Hannover, in welchen Provinzen nur 7 bezw. 19
öhne Dienstwohnung sind (vgl. 8 45).
12 Landräthe sind miethsweise in fiskalischen Gebäuden untergebracht.

Die überwiegende Mehrzahl der Landräthe wohnt miethsweise in
dem Kreise gehörigen — zum Theil aus den sog. lex Huene-Geldern
9rbauten — Häusern und hat dafür Miethen zu zahlen, die sich meist
Zwischen 500 und 1000 M. halten. in einzelnen Fällen auch darüber
hinausgehen.
‚Im eigenen Hause wohnen 82 Landräthe, der Rest wohnt in Privatläusern
 gegen Miethe.
Tit. 5 enthält einige zukünftig wegfallende Lokalzulagen, die
Totz der allgemeinen Besoldungsverbesserung in den 90er Jahren, seit
Welcher sog. Lokalzulagen im Allgemeinen nicht mehr zugelassen
werden sollen, für Inhaber einzelner Stellen bis zu deren Amtsaustritt
Noch ausnahmsweise beibehalten sind, ferner -— wie auch in anderen
Verwaltungen — Stellenzulagen bis zu 200 M. für einzelne Unter-Deamtenklassen
 (Schutzmänner in Wilhelmshaven und Geestemünde
ind Kreisboten) — für letztere seit 1899, daher die Steigerung des
Fonds von 1899 auf 1900 von 3480 M. auf 10355 M. (vgl. Etats-Srläuterungen
 1900).