[314 Il. Hauptstück. Laufende Ausgaben.

in den S0er Jahren war der Fonds Tit. 5 bedeutend höher, wie aus Anl. LXXXI
arsichtlich ist. Das hatte seinen Grund vor Allem in der persönlichen Zulage von 600 M,
welche den früheren hannöverschen Kreishauptleuten, die seit der Einführung der Kreis-&gt;rdnung
 zu Landräthen ernannt waren, durch Etat 1885/86 zugebilligt worden waren.
S 36, Tit. 6 enthält hauptsächlich die Beträge zur Remunerirung
von Bureauhülfsarbeitern. Davon werden für 1903 im Etat 250
aufgeführt. Im Jahre 1880/81 betrug ihre Zahl nur 68, im Jahre
1890/91 hatte sich die Zahl sogar auf 66 vermindert, was mit der
Verwaltungsorganisation in Hannover zusammenhing.
Eine ganz erhebliche Steigerung des remuneratorisch beschäftigten
Bureaupersonals trat aber bereits durch den Etat 1891/92 ein: dies
war lediglich eine Folge der Alters- und Invaliditätsversicherungsgesetzgebung
 und zeigt zugleich, welche ausserordentliche Mehrarbeit
den landräthlichen Bureaus durch diese Gesetzgebung erwuchs. Es
wurden für 1891/92 nicht weniger wie 100 neue Bureauhülfsarbeiterstellen
 überwiesen, zu denen im folgenden Jahre noch 30 weitere
hinzukamen. 1898/94 konnten wieder 28 eingezogen werden, weil in
diesem Jahre für 23 mehr als 4 Jahre diätarisch beschäftigte Bureauhülfsarbeiter
 der Landrathsämter bei Kap. 58 Tit. 2 des Etats des F.-M.
atatsmässige Stellen als Regierungssekretariatsassistenten neu ausgebracht
 worden waren (s. $ 32a). Im Jahre 1901 betrug die Zahl der
Bureauhülfsarbeiter 180, ist aber für 1902 nunmehr auf 280, für 1908 auf
250 vermehrt worden. Dies geschah vor Allem, um den Missständen abzuhelfen,
 welche sich daraus ergeben haben, dass wichtige Dienstgeschäfte
 in Ermangelung staatlicher Bureaubeamten von vertragsmässig
 angestellten Personen erledigt werden müssen. Die Massregel
soll auf diejenigen Landrathsämter erstreckt werden, bei welchen —
wie namentlich in den Industriekreisen — die Geschäftsführung eine
Jesonders schwierige ist.
Für jede Zutheilung eines Hülfsarbeiters ist die Dienstaufwandsentschädigung
 des Landraths (Tit. 8) um den für angemessen erachteten
Betrag von 750 M. zu kürzen.

$ 37. Die Remunerationen für die Bureauhülfsarbeiter haben
in Folge der allgemeinen Besoldungsverbesserungen der etatsmässigen
 Beamten ebenfalls eine Erhöhung finden müssen. Vor
1890,91 betrugen die Sätze 1500 M. im Durchschnitt und 1650 M. im
Maximum. Durch Kap. 63 Tit. 6 des Nachtrags zum Etat 1890/91
wurden sie auf 1650 M. im Durchschnitt und 1800 M. im Maximum
erhöht. Bei der starken Vermehrung des Bureauhülfspersonals im
Jahre 1891/92 wurde zunächst nur die Hälfte mit den höheren Sätzen
bedacht, während die andere Hälfte sich noch mit den alten Sätzen
begnügen musste. Seit 1899 ist das Maximalgehalt allgemein auf
1800 M. festgesetzt, und es findet ein Aufsteigen in den Remunerationen
nach Dienstaltersstufen statt.