1316 JI. Hauptstück, Laufende Ausgaben,

stehenden Vergütung im Durchschnittsbetrag von jährlich 3000 M.
Diese Dienstunkostenaverse waren auf die Provinzen mit den nach
der Zahl der Landräthe und dem Durchschnittsbetrage sieh ergebenden
 Summen und auf die einzelnen Landräthe innerhalb der Provinzen
 unter Berücksichtigung sämmtlicher auf die Höhe der Dienstunkosten
 Einfluss habenden Verhältnisse vertheilt. Durch den Staatshaushaltsetat
 für 1874 wurden die landräthlichen Dienstaufwandsentschädigungen,
 hauptsächlich in Rücksicht auf das erhebliche
Anwachsen’ der Kosten des Dienstfuhrwerks bezw. der Dienstreisen,
um durchschnittlich 900 M. jährlich erhöht. Die Gewährung dieser
Erhöhungen erfolgte in Form von Zuschüssen zu den in den Dienstunkostenaversis
 enthaltenen Fuhrkostenentschädigungen. Die Zuschüsse
wurden auf die Provinzen in gleicher Weise wie die Dienstkostenaversa
 und auf die einzelnen Landräthe in den Provinzen nach den
dabei in Betracht zu ziehenden besonderen Verhältnissen der Kreise
vertheilt.
Diese Fuhrkostenzuschüsse werden noch gegenwärtig, gesondert
von den Dienstunkostenaversis, unter bestimmten Bedingungen gezahlt,
 welche den Zweck haben, die Landräthe thunlichst zur Haltung
sigenen Dienstfuhrwerks, event. zur ausreichenden Vornahme von
Dienstreisen im Kreise anzuregen.
$ 42. Die Höhe von rund 2 Mill. M. behielt der Fonds bis 1888/89,
Seitdem machte sich aber die Nothwendigkeit einer Erhöhung des
Dienstkostenaversums dringend geltend. Schon seit den 70er Jahren
war bei dem Fonds ein besonderer Pauschalbetrag (Dispositionsfonds)
von 8490 M. reservirt, um in besonders gearteten und dringlichen
Fällen extraordinäre Zuschüsse zu dem Aversum im Interesse des
Dienstes gewähren zu können... Dieser Betrag wurde durch den Etat
1888/89 auf 58490 M. erhöht.
1890/91 fand auch noch eine Erhöhung des Fonds um rund 383000 M. statt für
Pauschalvergütungen zur Bestreitung der Portokosten und sonstigen Frachtgebühren für
dienstliche Sendungen, Ein annähernd gleicher Betrag, 388871 M., kam aber 1894/95 in
Folge Aversionirung der in Staatsdienstangelegenheiten entstehenden Post-, Porto- und Gebührenbeträge
 wieder in Absatz. (Vgl. die hei Kay. 63 Tit. 2a des Etats des F.-M, 1894/95
yeigefügte Denkschrift.)
Aus Anlass der erheblichen Vermehrung der landräthlichen
Dienstgeschäfte in Folge. des Reichsgesetzes über die Invaliditätsund
 Altersversicherung wurden sodann durch die Staatshaushaltsetats
für 1891/92 und 1892/93 den Landräthen — neben 130 staatlichen
Bureauhülfsarbeitern s. $ 36 — noch 350000 M. jährlich zur Erhöhung
der Dienstunkostenaversa bewilligt. Aus diesen 350000 M. sind den
Landräthen im Falle der Zuweisung eines Bureauhülfsarbeiters Zuschüsse
 von 200 -500 M. — in den Kreisen Teltow und Niederbarnim
ausnahmsweise von je 700 M. — und im Falle der Nichtzuweisung
gines Hülfsarbeiters Zuschüsse von 600—1000 M. jährlich zum Dienstunkostenaversum
 zugebilligt worden.