Zweiter Hauptabschnitt, Behörden der Allgem, Landesverwaltung, $$ 42—45, 1317

Durch den Staatshaushaltsetat für 1896/97 wurden die Dienstankostenaversa
 der Landräthe in den Kreisen Teltow und Niederbarnim
 weiter um je 20000 M., zusammen 40 000 M., erhöht. Beträge,
lie 1902 noch um weitere 10000 bezw. 7000 M. vermehrt worden sind
‘auch für den Landrath zu Essen fand eine Erhöhung um 5000 M. im
Jahre 1902 statt).
In den Jahren 1897/98 und 1898/99 erfolgte sodann im Anschlusse
an die allgemeine Besoldungsverbesserung eine generelle Erhöhung
des Dienstkostenaversums, welche mit der durch die in Folge der
neueren Gesetzgebung eingetretene Vermehrung der landräthlichen
Dienstgeschäfte, durch die Steigerung der Kosten des Dienstfuhrwerks
und der Remunerationen für die Privatbureauhülfsarbeiter begründet
wurde. Um eine durchschnittliche Erhöhung um mindestens 600 M.
durchführen zu können, wurden 1897/98 291000 M., und für eine
Weitere durchschnittliche Erhöhung um 300 M. 1898/99 noch 146 700 M.
aingestellt.
Aber auch ungeachtet dieser Erhöhungen, welche das durchschnittliche
 Aversum auf rund 5500 M. steigerten, reichen die Be-Täge
 in Folge der allgemeinen Geschäftszunahme in vielen Fällen
licht mehr aus.
Daher ist seit 1902 der schon oben erwähnte Dispositionsfonds
von 58490 M. für extraordinäre Zuschüsse auf 80000 M.') erhöht
Worden, sodass sich insgesammt der Tit. 8 für 1902 auf fast 3 Mill. M.
belief (2970280 M.)?). Für 1903 ist er um eine Kleinigkeit zurück-Zegangven:
 2960851 M.

— $848. Aus Tit. 8 werden auch Miethen für Dienstwohnungen bestritten, doch kommen
hier nur einige wenige Fälle in Betracht,
Ferner erfolgt aus dem Fonds die Bestreitung der Kosten für Bekleidung und Aus-Müstung
 von 2 Wachtmeistern und 45 Schutzmännern in den hannöverschen Landestheilen
SS 34) und zwar für 2 Wachtmeister 90 M. und für die Schutzmänner je 81 M., also die
Yleichen Sätze wie für die betreffenden Beamten der kel. Polizeiverwaltungen in den Städten.

S 44, Tit. 9. Zu Stellvertretungs- und Versetzungskosten 178948 M.
„Der Fonds kommt für höhere und mittlere Beamte in Frage.
Stellvertretungskosten werden aus dem Fonds nur soweit gedeckt, als
36 nicht aus dem Stellengehalt entnommen werden können. Ver-Setzungskosten
 kommen mehr für mittlere Beamte vor.
Die Entwiekelung des Fonds im Laufe der Jahre s. Anl. LXXXI.

$ US, Tit. 10. Zur baulichen Unterhaltung der Dienstgebäude
Id bezw. der Wohnungen in denselben 83618 M.
p Wie schon in 8 35 hervorgehoben, kommen hier hauptsächlich die
Yovinzen Schleswig-Holstein und Hannover in Betracht.

') Der Fonds ist in die folgenden Jahre übertragbar.
?) vgl. auch &amp; 47.