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II. Hauptstück, Laufende Ausgaben,

$ 46. Zu Tit. 77: „Zu Abgaben und Lasten, sowie zu Kosten
hauswirthschaftlicher Art für Dienstgebäude und Dienstwohnungen,
soweit deren Tragung dem Staate obliegt, und zur Anschaffung neuer
Bureauinventarienstücke 239254 M.*“ ist Besonderes nicht zu bemerken.

Beamtenvermehrung in Folge der Steuerreformgesetzgebung.

S$ 47. In dem Vorgesagten ist der Mehrbezüge noch nicht Erwähnung
 gethan, welche den Landräthen für die Mehrarbeit zu Theil
geworden ist, die ihnen speziell durch die neue direkte Steuergesetzgebung
 (Einkommen-, Ergänzungs-, Gewerbesteuer) seit Anfang
 der 90er Jahre zugeflossen sind.
Die Dienstunkostenzuschüsse, welchen den als Vorsitzenden einer
Einkommensteuerveranlagungskommission fungirenden Landräthen
gewährt wurden, flossen bis 1897/98 aus dem Fonds Kap. 6 Tit. 16
des Etats der Verwaltung der direkten Steuern und sind erst seitdem
in Höhe von 111025 M. nach dem "it. 8 des Kap. 90 des Etats des
Ministeriums des Innern aus Zweckmässigkeitsgründen übertragen
worden, Daraus werden Zuschüsse von je 150—500 M. für Hülfsarbeiter
 gewährt.
Daneben sind aber den Landräthen auch noch eine grosse Zahl
von beamteten Personen, Steuersekretäre zugetheilt, deren Bezüge
nach wie vor auf dem Etat der Verwaltung der direkten Steuern
arscheinen. (Vgl. hierzu Näheres in Bd. 1 Buch VIII 88 117 ff.)

$ 48, Das landräthliche Bureaupersonal hat sich unter diesen
Umständen in dem letzten Jahrzehnt ausserordentlich vermehrt.
Während 1890 vorhanden waren 489 Kreissekretäre und 66 staatliche
 Bureauhülfsarbeiter, zusammen 555, beläuft sich jetzt (1903) die
Zahl der Kreissekretäre auf 513, die der staatlichen Bureauhülfsarbeiter
 auf 250, zusammen 763, also jetzt mehr Beamte 208.
Dazu kommen für die Steuerverwaltung 1209 staatliche
Bureaubeamte, mit Einschluss von 97 Kanzleibeamten. Die speziell
für die Steuerveranlagung gezahlte Dienstaufwandsentschädigung von
111000 M. ist seit 1. April 1897 mit der allgemeinen Dienstaufwandsantschädigung
 der Landräthe verschmolzen. KEinschliesslich der
(11000 M. ist der Betrag für Dienstaufwandsentschädigungen der
Landräthe seit 1891 um jährlich 937 000 M. (rund) erhöht worden.
Die grosse Zahl der Lohnschreiber und der aus den Dienstaufwandsgeldern
 unterhaltenen Hülfskräfte, die ebenfalls in stetem
Wachsthum begriffen ist, liess sich leider ohne weitgehende Ermittelungen
 ebensowenig feststellen, wie die lediglich für kreiskommunale
Zwecke fungirenden Beamten des landräthlichen Bureaus.