1324 1. Hauptstück, Laufende Ausgaben.

Hessen-Nassau; in Hannover durch die Kreisordnung v. 6. Mai 1884
(G.-S. S. 181), in Hessen-Nassau durch die Kreisordnung v. 7. Juni 1885
(G.-S. 8.198) machten 1886/87 die Einrichtung eines dritten Senats
nothwendig. Die Zahl der Räthe stieg auf 13.
Die Einführung der Kreisordnungen in Westfalen (1886), der Rheinprovinz
 (1887) und Schleswig-Holstein (1888) brachte weitere 5 Stellen
sowie die Errichtung eines vierten Senats (1889,90), wodurch zugleich
die Möglichkeit einer Vertheilung der Geschäfte auf die einzelnen
Senate nach Gegenständen gewonnen werden sollte.
In Folge der schon erwähnten Uebertragung der Entscheidung in
Staatssteuersachen ($ 53) sah man sich genöthigt,') durch den Etat
für 1892/98 behufs Bildung eines fünften Senates die erforderlichen
Mittel zur Anstellung eines Senatspräsidenten. und von 5 Räthen unter
entsprechender Vermehrung auch der Bureaubeamten u. s. w. zu bewilligen,
 obgleich wegen der wachsenden Geschäftslast die Zahl der
Räthe erst durch die Etats für 1890,91 und 1891/92 im Ganzen um 4
vermehrt worden war.
Nach dem Etat für 1892/93 belief sich somit die Zahl der Mitglieder
 des Oberverwaltungsgerichts auf 1 Präsidenten, 4 Senatspräsidenten,
 27 Räthe im Vollamte und 1 Rath im Nebenamte
{v. Gneist).
Die Folgen des Inkrafttretens des Gewerbesteuergesetzes am
|. April 1893 brachte 1894/95 einen neuen, den sechsten Senat, nachdem
 schon durch den Etat für 1898/94 die Zahl der Räthe abermals
ım 4 vermehrt worden war.
1896/97 kamen 6 neue Rathsstellen hinzu, da man sich niemals
hatte verhehlen können, dass die Eintheilung des Oberverwaltungsgerichts
 in „Dreimännerkollegien“ (s. 0.) weder der Stellung des Oberverwaltungsgerichts
 als höchster Instanz in streitigen Staatssteuersachen,
 noch auch der Bedeutung der von dieser Instanz vielfach zu
treffenden Entscheidungen recht entspreche; überdies bereitete die
Bearbeitung der Staatssteuersachen in 6 Kollegien der Kinheit der
Rechtsprechung nothwendig die erheblichsten Gefahren. So war es
sehr dankenswerth, dass, als die Lage der Geschäfte es ermöglichte,
 der Etat für 1900 die erforderlichen Mittel bereit stellte, um
unter Bildung eines siebenten Senats, also eines dritten Steuersenats,
 auf die bisherige Eintheilung der Steuersenate in Kammern zu
verzichten.

1) Die Zahl der eingehenden Steuersachen betrug schon im Jahre 1893 mehr als 14 000,
894 nicht viel weniger, 1896 noch erheblich mehr; erst von da ab ist sie langsam gefallen
bis zu etwa 7000 im Jahre 1899, während an anderen Streitsachen im Ganzen niemals
auch nur 2000 im Jahre eingelaufen sind, wohl aber meisthin erheblich weniger. — Die
Zahl der am Schlusse des Jahres unerledigt gebliebenen Beschwerden ist in Staatssteuersachen
 während der Jahre 1896 bis einschliesslich 1899 von 12791 auf (1897) 8173, (1898)
3186. (1899) 3763 1902 3938 herabgegangen.