1398 II. Hauptstück. Laufende Ausgaben

obgleich die Zahl der gedachten Beamten inzwischen von 58 auf 72
gestiegen ist und bei der anderweitigen Regulierung der bezüglichen
Fonds der Ministerien, nach der Erläuterung zu Kap. 87 Tit.9 des
Etats des Finanzministeriums für 1908, für jeden mittleren, Kanzleiund
 Unterbeamten ein Durchschnittsbetrag von 72 M. in Ansatz
yebracht ist.
Die Hülfsarbeiter im Bureaudienst ete. erhalten ihre Remunerationen
 aus Tit. 5, der 1898/94 nur 16050 M. aufwies, jetzt aber
44 250 M. ausmacht.
Neben Tit. 1—4 und 5 ist auch Tit.7, der Fonds für Bureaubedürfnisse
 aller Art, seit 1893/94 sehr erheblich gestiegen. Auch hier
liegt die Ursache in der Geschäftsvermehrung, vor Allem in Folge
der Einrichtung der Steuersenate.
Aus diesem Fonds wird auch die Miethe für die Dienstgebäude —
"und 19500 M. — bezahlt ($ 60).
Endlich finden auch die laufenden Kosten der Bibliothek, welche
gegenwärtig einen Bestand von 18019 Büchern hat, aus diesen Fonds
Deckung (1908: 6900 M.).

Extraordinarium.

8&amp; 60. In den ersten Jahren ist das Oberverwaltungsgericht in
Privathäusern, zuerst Ecke der Linden- und Oranienstrasse, später in
der Mauerstrasse, untergebracht gewesen. In ein fiskalisches Gebäude
siedelte der oberste Verwaltungsgerichtshof erst im Jahre 1887 über.
Bei der fortwährenden Steigerung des Personenbestandes der Behörde
erwiesen sich die Räume sehr bald als mehr oder weniger unzureichend. Es
sind daher Räume von Nachbargebäuden hinzugemiethet worden ($ 59).
Gleichwohl reichen dieselben nicht einmal hin, um den Mitgliedern
des Gerichtshofes Arbeitsräume für den täglichen Gebrauch zu sichern.
Solche Räume besitzen nur die Senatspräsidenten. Ausserdem sind
nur die nöthigen Sitzungssäle vorhanden.
Die Frage des Neubaus wird in den betheiligten Ministerien seit
längerer Zeit erörtert und ist neuerdings innerhalb der betheiligten
Ressorts zu einem gewissen Abschlusse gelangt. Der Neubau wird
voraussichtlich neben dem Gebäude des Generalkommandos des
[1]. Armeekorps errichtet werden. In den Etat ist indess bisher noch
kein Betrag eingestellt worden.
Extraordinäre Ausgaben für das Oberverwaltungsgericht sind daher
 bis jetzt noch nicht entstanden.