1330 II. Hauptstück. Laufende Ausgaben,

doch bei den verschiedensten Verwaltungsstellen und ohne eine einheitliche
 centralistische Leitung statt. Die Anregung zur Gründung eines
statistischen Centralbureaus gab dem König Friedrich Wilhelm III.
erst das Buch Leopold Krugs über den Nationalreichthum des preussischen
 Staates. In einer Kab.-O. v. 28, Mai 1805 wurde die Einrichtung
einer solchen Centralstelle angeordnet, unterm 5. Nov. 1805 eine von
Krug selbst entworfene Instruktion für dasselbe erlassen.
Eine Neuorganisation erfolgte durch $ 20 des Publikandums vom
16. Dez. 1808, auf Grund dessen eine besondere, vom Ministerium des
Innern ressortirende statistische Behörde eingesetzt wurde, zu deren
arsten Direktor unterm 4. Okt. 1810 Staatsrath Hoffmann ernannt
wurde. (Vgl. auch Verordn. v. 27. Okt. 1810 (G.-S. 8. 3ff,)
$ 63. Der Zweck des statistischen Bureaus ist gesetzlich nicht
festgelegt, doch wird er dahin zu präcisiren sein, dass dasselbe berufen
 ist, auf amtlichem Wege durch zahlenmässige Massenbeobachtungen
 die wirthschaftlichen und sozialen Erscheinungen im preussischen
 Staate festzustellen, und zugleich aus den Veränderungen dieser
Zustände und Einrichtungen, aus ihrem gegenseitigen Zusammenhang
und einer Vergleichung mit einander ihre Bedeutung, ihre Ursachen
und Wirkungen zu ergründen und weiteren Kreisen darzulegen.
Hoffmann, der in seinem Promemoria vom 21. Febr. 1809 an den Minister Grafen
Dohna den Zweck dahin feststellt, „Materialien zur Kenntniss der Kräfte des preussischen
Staates mit möglichster Vollständigkeit zu sammeln und dergestalt zu ordnen, dass sämmtliche
 Oberbehörden daraus jederzeit mit Leichtigkeit eine klare Uebersicht der gegenwärtigen
 Staatskräfte und der Wirkungen, welche einzelne Begebenheiten und Anordnungen
auf die Vermehrung oder Verminderung derselben äussern, erhalten können“, betont noch
zu einseitig das Interesse der staatlichen Behörden, während doch auch weitere Kreise
les Publikums, der Wissenschaft etc, die Vortheile der Einrichtung geniessen sollen
‘vgl. 8 68).
E. Blenck in seiner Schrift von 1885 a. a. O. führt aus, das Hauptziel und die erste
Pflicht der amtlichen Statistik werde stets sein und bleiben, durch gewissenhafte, streng
objektive Buchung und Beleuchtung der zahlenmässig erfassbaren Thatsachen des Staatsınd
 Volkslebens, durch Vervollkommnung der Methode ihrer Forschung, durch möglichste
Beseitigung und Unschädlichmachung der zahlreichen Fehlerquellen, welche ihr entgegen-;reten,
 durch stete Umschau auf allen sich ihr erschliessenden Gebieten für die Staatsvorwaltung,
 die Gesetzwehung und Wissenschaft die Unterlagen zu bieten, deren diese
»edürfen, um ihre Aufgaben zu erfüllen, — zugleich aber durch ihre Veröffentlichungen
allgemein helehrend und klärend zu wirken. „Nimmer losgelöst von der Wissenschaft, wird
sich die amtliche Statistik weiteren wissenschaftlichen Untersuchungen und Spekulationen
loch erst dann zuwenden können, wenn sie jener ersten Pflicht voll genügt hat.“
$ 64. Das statistische Bureau war eine Zeit lang Centralbehörde
ınd stand direkt unter dem Staatskanzler: dann war es abwechselnd

Bureau, Berlin 1872, Puttkamer &amp; Mühlbrecht, und vor Allem E, Blenck, Das Königliche
Statistische Bureau in Berlin etc 1885 u. 1898 (Verlag des statistischen Bureaus),
Die letzto der Blenck’schen Abhandlungen schliesst bereits mit dem Jahre 1896 ab,
loch konnten die derselben entnommenen Daten und Zahlen bis auf die Neuzeit ergänzt
werden, da der Herr Verfasser dieselben aus dem demnächst erscheinenden weiteren ausführlichen
 Verwaltungsbericht mir gütigst zur Verfügung gestellt hat.