1334 IL. Hauptstück. Laufende Ausgaben.

und die Regierung aus allen möglichen Zweckmässigkeitsgründen es
verhinderte, dass weiteren Kreisen Aufklärung über die thatsächlichen
Zustände, wie sie sich aus dem angesammelten Aktenmateriale ergaben,
 gegeben wurde,') musste in dem 1850 konstitutionell gewordenen
Preussen mit der bisherigen Publikationsart nothwendiger Weise gebrochen
 werden. Staats- und Gemeindebehörden, Mitglieder der
Kammern und Publizisten verlangten übereinstimmend amtlich beglaubigte
 Nachrichten in Form statistischer Quellenwerke, welche alle
für die Geschichte, intellektuelle und wirthschaftliche Demographie
nothwendigen Zahlen und Daten in ausführlicher Darstellung bekannt
gäben (siehe die Erläuterungen zum Staatshaushaltsetat für 1850, zu
dem Publikationsfonds zur Herstellung dieses offiziellen statistischen
Tabellenwerkes).
Vgl. die Begründung zu Abschnitt I Pos. 2 dieses Etats, worin es heisst: Die für das
statistische Bureau und das damit verbundene meteorologische Institut zu Berlin gegen den
Etat für 1849 mehr ausgebrachten 2000 Rthlr. sind die Kosten zu der beabsichtigten
Herausgabe eines amtlichen Tabellenwerks über die statistischen Aufnahmen des
preussischen Staates, In Preussen sind nämlich bisher amtliche Publikationen der statistischen
 Aufnahmen für den ganzen Staat nicht erfolgt, vielmehr wurden die amtlichen
Sammlungen des statistischen Bureaus für das grössere Publikum nur gelegentlich
lurch literarische Arbeiten der dabei angestellten Beamten (vor Allem die
Arbeiten über Erwerbswesen, Steuern etc.) nutzbar gemacht. Diese Art der Mittheilung
kann aber in jetziger Zeit nicht mehr als zweckentsprechend angesehen werden, da es als
ein dringendes Bedürfniss erscheint, sowohl den Staats- und Gemeindebehörden als den
Mitgliedern der Kammern und endlich dem gebildeten Theile des Volkes überhaupt in
Bezug auf die öffentlichen Zustände und Verhältnisse des Staates sowohl vollständige als
zuverlässige, nämlich amtlich beglaubigte Daten zu bieten, und damit dem öffentlichen
Urtheile über jene Verhältnisse einen festen Stützpunkt und eine sichere Richtung zu
geben, Es ist daher die Absicht, künftighin, übereinstimmend mit den Perioden der allgemeinen
 statistischen Aufnahmen, nämlich von drei zu drei Jahren, ein umfassendes
»fizielles Tabellenwerk über die Statistik des preussischen Staates durch das statistische
Bureau ausarbeiten und durch den Druck veröffentlichen zu lassen und hiermit schon im
nächsten Jahre den Anfang zu machen. Ausserdem aber sollen alljährlich durch kleinere
tabellarische Publikationen die inzwischen zur Kenntniss der Behörden gelangten Aenderungen
 in den statistischen Verhältnissen des Staates als Nachträge zu dem grösseren
Werke veröffentlicht und dadurch die fortwährende Brauchbarkeit des letzteren gesichert
verden.

Bei den Veröffentlichungen des Bureaus sind gegenwärtig periodische
 und besondere Publikationen zu unterscheiden.
Zu den periodischen Druckschriften des Bureaus gehören folgende, welche oben theilveise
 bereits kurz erwähnt wurden:
1. Die „Preussische Statistik (amtliches Quellenwerk)‘, herausgegeben vom Königlichen
statischen Bureau (Royal-Quart).
2, Das „Statistische Handbuch für den preussischen Staat“, herausgegeben vom König-‚ichen
 statistischen Bureau (gr. Lexikon-Oktav); erscheint bisher alle 5 Jahre. Gegenwärtig
 schweben Erwägungen wegen jährlicher Herausgabe in kleinerem Umfange.

ı) Es existiren aus jener Zeit hauptsächlich nur Schriften und Veröffentlichungen der
veiden Direktoren selbst (Hoffmann und Dieterici).