Vierter Hauptabschnitt. Gebiete der inneren Verwaltung. 88 88, 89, 1355

diesen Bestimmungen war der staatliche Charakter aller Polizei-8ewalt
 in den Städten endgültig gewährleistet.
Auf Grund der Vorschrift in 8 2 des vorgedachten Gesetzes be-Ständen
 Anfangs der 50er Jahre staatliche Polizeiverwaltungen nur in
10 Städten (Berlin, Königsberg, Danzig, Posen, Breslau, Potsdam,
Magdeburg, Cöln, Aachen, Coblenz). Im Laufe der 50er und
60er Jahre kamen noch hinzu Elbing, Stettin und Trier und der
Grenzort Eydtkuhnen (Grenzkommissariat), sodass bei Hinzutritt der
Neuen Provinzen in Altpreussen 14 derartige Königliche Polizei-Verwaltungen
 vorhanden waren.

$ 89, Hinsichtlich der neuen Provinzen wurde in 8 2 der Verordn.
7. 20. Sept. 1867 (G.-S. S. 1529) bestimmt, dass, soweit nach der in den
neu erworbenen Landestheilen bestehenden Gesetzgebung der Staatsregierung
 die Befugniss vorbehalten sei, die örtliche Polizeiverwaltung
Meiner Gemeinde oder in einem Bezirke einer besonderen Staatsbehörde
 oder einem besonderen Staatsbeamten zu übertragen, diese
Befugniss im bisherigen Umfange beizubehalten und von dem Minister
des Innern auszuüben sei.
Nach diesen Gesetzgebungen war nun die Regierung in den neuen
Landestheilen im Allgemeinen ohne weitere Einschränkung ermächtigt,
EM 9 sie es für gut befand, Königliche Polizeiverwaltungen einzu-“ıchten,

In Folge dessen war die Zahl der letzteren in Neupreussen eine
Verhältnissmässig viel grössere wie in Altpreussen. Es gab zur Zeit
der Annexion Königl. Polizeiverwaltungen für Schleswig-Holstein:
N Kiel, Hannover: in Hannover, Göttingen, Celle, Harburg, Stade,
Osnabrück, Emden, Hildesheim, Cassel: in Cassel, Marburg, Hanau,
Külda, Bockenheim, Wiesbaden: in Wiesbaden und Biebrich, sowie
He ndere Badekommissariate zu Ems, Soden, Langenschwalbach,
pnnburg, Endlich hatte Königliche Polizeiverwaltung die Stadt
ankfurt a. M.
b Von den Hannöverschen staatlichen Polizeiverwaltungen wurden
„örOlts kurz nach der Annexion wegen mangelnden Bedürfnisses auf-Km
 Stade, Osnabrück, Emden, Hildesheim, später Harburg. 1900
nn Sien Celle und Göttingen, sodass in dieser Provinz heute nur
besten 76 Königliche Polizeiverwaltung, in Hannover (mit Linden),
p „Aufgelöst wurden später noch in Altpreussen die Königlichen
NaszSivorwaltungen zu Trier und Elbing, 1900 auch Marburg in Hessenau.

w „Bockenheim wurde nach Frankfurt a. M. überwiesen. Ueberhaupt
ae in mehreren Fällen der Polizeiverwaltung grösserer Städte die
&amp; re Umgebung mit zugetheilt, z. B. Magdeburg (Sudenburg), Kiel,
äNnover (Linden).

Sch WAarz u, Strutz , Staatshaushalt und Finanzen Preussens. 1.