360 IL, Hauptstück, Laufende Ausgaben,

Im Jahre 1903 waren den einzelnen Städten folgendo Zweige der Wohlfahrtspolizei
übertragen: in Berlin: die Strassenbau- und Schulpolizei, in Breslau: die Hochbau-, Tiefbau-
 und Wegebaupolizei, in Frankfurt a. M.: die Baupolizei, Markt-, Feuerlösch-, Feld-,
Forst- und Hafenpolizei, in Hannover: ein Theil der Gewerbe- und Handelspolizei, die
landwirthschaftliche, Flur-, Feld-, Forst- und Jagdpolizei, die Medizinal-, Bau-, Strassenbauund
 Feuerlöschpolizei, in Cöln: die Hafen-, Markt-, Schul-, Feld-, Forst-, Jagd- Bau- —
Hoch- und Tiefbau- — Wegebau- und Gesundheitspolizei, letztere mit Ausnahme der
Veterinärpolizei und der sittenpolizeilichen Kontrole, in Königsberg und Potsdam: die
Schulpolizei, in Magdeburg: die Feuerlösch-, Bau- und Feldpolizei, in Stettin: das Feuerlöschwesen,
 die Armenpolizei, die Strassenbau-, Wegebau-, Tiefbau- und Hochbaupolizei,
die Markt-, Feld-, Forst- und Jagdpolizei, letztere mit Ausnahme der Ertheilung der Jagdscheine,
 in Aachen: die Feld-, Markt-, Bau- und Strassenbaupolizei, in Cassel: die Feldpolizei,
 in Coblenz: die Feld- und Forstpolizei, in Kiel!): alle polizeilichen Gebiete mit
Ausnahme der Sicherheitspolizei, insbesondere des Press-, Vereins- und Versammlungswesens,
 der Fremden-, Kriminal- und Sittenpolizei, einiger gewerblichen Funktionen und
der Ausstellung von Jagdscheinen, in Posen: die Bau- und Strassenbaupolizei, in Rixdori
and Schöneberg: die Strassenbaupolizei, in Wiesbaden: die Feldpolizei und das Feuerlöschwesen.
 In Charlottenburg und Danzig liegen sämmtliche Zweige der Polizeiverwaltung in
der Hand der Königlichen Behörde.

Einfluss des Polizeikostengesetzes von 1892 auf den Staatshaushaltsetat,
$ 94, Diese Neuregelung brachte natürlich erhebliche Aenderungen
 für den Etat des Ministeriums des Innern mit sich.
Zunächst erschien im Etat für 1893/94 zum ersten Male unter
Einnahme ein Titel (Kap. 31 Tit. 2a) „An Beiträgen der Gemeinden
zu den Kosten Königlicher Polizeiverwaltungen“ mit 6450000 M. —
einer Summe, die aber bereits für 1896/97 in Folge Vermehrung der
Bevölkerung?) in den betreffenden Städten auf 79264000 M. erhöht
werden musste.
1898/99 und 1899 traten in Folge der Neuerrichtung Königliche!
Polizeiverwaltungen in Kiel 115000 M., in Schöneberg 64745 M. und
in Rixdorf 65957 M. hinzu. 1900 kamen für Welheiden, das mit
Cassel vereinigt wurde, 12500 M. hinzu, dagegen fielen für Celle.
Göttingen und Marburg (s. 0.) 22100 M. fort. 1901 kamen 557 256 M.
in Abgang auf Grund ‚der neuesten Festsetzungsbeschlüsse (8 96). Die
Ergebnisse der Volkszählung v. 1. Dez. 1900 führten wieder zu eine!
Erhöhung um 1188428 M., sodass für 1902 8131254 M., für 1908
3244 943 M. in den Etat eingestellt sind.
Die Zahlung erfolgt in vierteljährigen Raten im Voraus an die
Staatskasse ($ 3 des Ges.).
Die so eingehenden Beiträge sollen nach $ 1 Abs, 2 des Gesetzes
insbesondere zur Vermehrung der Landgensdarmerie behufs AuS-1)

 In Schleswig-Holstein ist gesetzlich die gesammte Wohlfahrtspolizei bei König“
lichen Polizeiverwaltungen der Gemeinde überwiesen. $89 Abs. 3 der dortigen Städte”
ordnung v. 14. April 1869 (G.-S. 8. 589).
2?) Massgebend ist immer die durch die letzte Volkszählung ermittelte Zahl der Civil
berölkerung ($ 3 des Ges,) s. auch $ 95 dieses Buches.