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II. Hauptstück, Laufende Ausgaben.

ständigkeiten war. Der Oberpräsident erhielt vor Allem die kommunale
 Aufsicht von Berlin. Die Befugnisse des Polizeipräsidenten
erstrecken sich dagegen hauptsächlich auf die gewerbliche,
Sanitäts-, landwirthschaftliche Polizei, Landeshoheitssachen,
 endlich auf einige kirchenaufsichtliche Angelegenheiten.
 Nicht dagegen ist der Polizeipräsident zuständig in
Schulangelegenheiten,) Steuer- und Auseinandersetzungsangelegenheiten,
 welche von dem Provinzialschulkollegium, der
Verwaltung der direkten Steuern, der Provinzialsteuerdirektion zu
Berlin, sowie der Generalkommission und der Direktion der Rentenbank
 für Brandenburg bearbeitet werden. Auch dem Bezirksausschuss
für Berlin steht nicht der Polizeipräsident an Stelle des Regierungspräsidenten,
 sondern ein besonders ernannter Präsident vor.

Gegenwärtige Organisation.
$ 101. Wenn hiernach grundsätzlich in den einzelnen Abtheilungen
 nach wie vor orts- und landespolizeiliche Angelegenheiten
gemeinsam behandelt wurden, so hatte doch der Umstand, dass die
Dezernentenstellen der Abtheilung 1 durchweg mit höheren Verwaltungsbeamten,
 diejenigen der Abtheilung II durchweg mit Polizeiräthen
 und Polizeiassessoren besetzt waren, dazu geführt, dass sich
das Verhältniss der Abtheilungen I und II zu einander im Laufe der
Jahrzehnte in einer Weise entwickelte, die dem Grundgedanken der
Reform von 1830 durchaus widersprach: von dem ursprünglichen
Geschäftsbereich der Abtheilung II waren allmälig alle‘ wichtigeren
ınd schwierigeren Entscheidungen auf die Abtheilung I übergegangen,
während der Abtheilung II in der Hauptsache die ortspolizeiliche
Detailarbeit verblieb. Dieses System der Geschäftsvertheilung hatte
sich nicht immer als geeignet erwiesen für eine sachgemässe und einheitliche
 Erledigung der wichtigen Aufgaben beider Abtheilungen.
Demgemäss wurden durch die Neuorganisation im Jahre 1901 an
Stelle der Abtheilungen I und II drei einander völlig gleichstehende
Geschäftsabtheilungen eingerichtet, auf welche die bis dahin von jenen
Abteilungen bearbeiteten Geschäfte lediglich nach dem Zusammenhange
 der Materien vertheilt wurden. Nachdem durch den Staatshaushaltsetat
 für 1901 die erforderlichen Personalvermehrungen bewilligt
 waren, trat die Neubildung am 1. Mai 1901 in folgender Form
in Wirksamkeit: Die neueingerichteten Abtheilungen erhielten die
Bezeichnungen Abtheilung I, IIa und IIh. Es wurden der Abı)

 Vgl. das Organ.-Ges, v. 26. Juli 1880 und das Ges. über die allgemeine Landesverwaltung
 von 1883 $ 44. Der Polizeipräsident ist darnach an die Stelle der Regierungs-Abtheilung
 für das Kirchen- und Schulwesen getreten, wobei es jedoch wegen des Schulwesens
 und der Verwaltung des landesherrlichen Patronats bei den bestehenden Bestimmungen
 (Zuständigkeit des Provinzialschulkollegiums bezw. der Ministerial-, Militär- und
BRaukommission) verblieben ist.