Vierter Hauptabschnitt. Gebiete der inneren Verwaltung. $$ 101, 102. 1367

theilung IIa hauptsächlich die sanitäts- und veterinärpolizeilichen,
Sowie die sozialpolitischen Angelegenheiten, ferner Vereinssachen,')
Verlosungen und Lotterien, Unterstützungssachen und Requisitionen,
der Abtheilung IIb die Handhabung der Strassen-, Verkehrs- und
Gewerbepolizei überwiesen, und zwar ohne Unterschied, ob es sich
um ortspolizeiliche oder landespolizeiliche Aufgaben, einfachere oder
Schwierigere Einzelfälle handelte. Dagegen verblieben der Abtheilung I
im Wesentlichen ihre sonstigen früheren Zuständigkeiten einschliesslich
 der früher in mehreren Abtheilungen wahrgenommenen, seit 1900
aber einer besonderen Unterabtheilung übertragenen Theaterangelegenheiten.

Die Abtheilung I blieb in Anbetracht der ihr obliegenden durchweg
 besonders wichtigen und schwierigen Aufgaben und mit Rücksicht
 auf ihre Funktionen als kollegiale Behörde in Disziplinar- und
Enteignungssachen ausschliesslich mit höheren Beamten besetzt. Dagegen
 trat bei den Abteilungen IIa und ILb — unter der Leitung von
höheren Verwaltungsbeumten — ein Nebeneinanderarbeiten von
höheren Verwaltungsbeamten, Polizeiräthen und Polizeiassessoren als
Dezernenten ein, wie es vordem bereits bei der politischen Polizei
bestand.
Die übrigen Abtheilungen haben ihren bisherigen Geschäftsbereich
behalten. Nur wurde durch den Staatshaushaltsetat von 1892/93
eine neue VII. Abtheilung für politische Polizei eingeführt, die aber
thatsächlich als eine besondere unmittelbar der persönlichen Leitung
des Polizeipräsidenten unterstehende Geschäftsstelle schon seit Ende
der 70er Jahre bestand.
Neben den Abtheilungen der Behörde sind endlich als besondere
Geschäftsstellen und Bureaus zu nennen die Polizeihauptkasse, das
Einwohnermeldeamt und das Präsidialbureau. KEinwohnermeldeamt
und Präsidialbureau stehen je unter der Leitung eines Polizeiraths.
Kine selbständige Stellung innerhalb der Behörde nimmt ferner das
der Leitung eines Oberinspektors unterstellte Polizeigefängniss ein.

$ 102, Seit 1890 ist dem Polizeipräsidium eine Anzahl der
durch die Arbeiterversicherungsgesetze geschaffenen Schiedsgerichte
angegliedert.
Zur Durchführung des Alters- und Invalidenversicherungsgesetzes
Y. 22, Juni 1889 wurden in Berlin vier Schiedsgerichte für die Stadtkreise
 Berlin und Charlottenburg und die Landkreise Niederbarnim
und Teltow unter einem gemeinschaftlichen Vorsitzenden errichtet,
Welcher seine Stelle im Hauptamte bekleidete und dem Polizei-Präsidium
 unter Entbindung von allen erheblicheren Dienstgeschäften
bei dieser Behörde überwiesen wurde. Im Jahre 1895 wurde dem
Vorsitzenden dieser Schiedsgerichte auch der bisher nebenamtlich

1) soweit sie nicht in Abtheilung VII bearbeitet werden