1374 11. Hauptstück, Laufende Ausgaben.

Abth. V: 1 Polizeirath als Dirigent und 6 Polizeiräthe und Polizeiassessoren,
Abth. VI: 1 Polizeirath als Dirigent und 4 Polizeiräthe und Polizeiassessoren als
Dezernenten,
Abth. VII: 1 Geheimer Regierungsrath als Dirigent, 2 höhere Verwaltungsbeamte,
| Polizeirath und 1 Polizeiassessor als Dezernent.

8 109, Bei weitem die grösste Zunahme zeigt sich nach $ 107
bei den höheren technischen Beamtenstellen, eine Thatsache, deren
Erklärung ausser in allgemeinen Gründen zu finden ist in der
wesentlich gesteigerten Bedeutung der Mitarbeit technischer Sachverständiger
 auf vielen Gebieten der Polizeiverwaltung. Nur eine verhältnissmässig
 geringe Zahl der technischen Beamten versehen natürlich
Dezernentenstellen an dem Polizeipräsidium. Die meisten sind in
‘hrem Geschäftskreise auf einen örtlich abgegrenzten Theil des Stadtgebietes
 beschränkt und als begutachtende und ausführende Organe
der Behörde unterstellt (1900 waren als technische Lokalbeamte dem
Polizeipräsidium unterstellt 13 Kreisärzte, 4 Gerichtsärzte, 5 Kreisthierärzte
 nebst 11 Polizeithierärzten und 9 Hülfspolizeithierärzten,
{1 Bauinspektoren nebst 11 Baumeistern, sowie 5 Gewerbeinspektoren
nebst 5 Gewerbeinspektions-Assistenten und 2 Gewerbeinspektions-Assistentinnen).

Medizinalbeamte.
8 110. Die medizinaltechnische Beamtenorganisation ist ganz neuerdings durch
Jas am 1. April 1901 in Kraft getretene Kreisarztgesetz vom 16. Sept. 1899 (G.-S, 8. 172)
veregelt worden. Die alte Bezeichnung „Physiker“ ist in Fortfall gekommen und durch die
Bezeichnungen „Kreisarzt“ und „Gerichtsarzt“ ersetzt worden. An Stelle der alten
‘O0 Physikatsbezirke sind 12 Kreisarztbezirke gebildet, die sich räumlich mit den Bezirken
ler Polizeihauptmannschaften decken. Einem 13. Kreisarzt, dessen Geschäftsbereich sich
auf die ganze Stadt erstreckt, sind im Wesentlichen die Obliegenheiten des früheren Polizei-Stadtphysikus,
 welcher die eigentliche Medizinalpolizei ausübt, während den Kreisärzten
hauptsächlich die sanitätspolizeilichen Funktionen obliegen, übertragen worden. Die 4 Ge-:ichtsärzte
 haben die bisherigen Funktionen der gerichtlichen Stadtphysiker beibehalten;
Nähere Vorschriften über die amtliche Stellung der Kreis- und Gerichtsärzte und Art und
Umfang ihrer Obliegenheiten wurden durch eine ministerielle Dienstanweisung vom
23. März 1901 getroffen.
Von der Anstellune vollbesoldeter Kreisärzte ist für Berlin abgesehen worden.

Thierärzte.
Die veterinärpolizeilichen Geschäfte waren in den ersten Jahrzehnten des Bestehens
ler Behörde von der T'hierarzneischule bewirkt worden. Erst 1853 wurde ein Kreisthierarzt
‘ür Berlin angestellt. Diese Kreisthierarztstelle wurde 1866 in eine Departementsthierarzt-;telle
 umgewandelt. Ein Jahr später wurde dem Departementsthierarzt zu seiner Entlastung
in zweiter Thierarzt als Gehülfe und Vertreter beigegeben, 1870 aus Anlass des Ausbruchs
Jer Rinderpest auf dem städtischen Viehhofe 3 weitere Thierärzte, Durch Ministerialerla®
vom 11. Mai 1871 wurde die Anstellung von 2 Kreisthierärzten genehmigt, wogegen die seit
1867 bestehende Assistentenstelle in Fortfall kam. Zwei weitere Kreisthierarztstellen sind
{876 und 1881 hauptsächlich mit Rücksicht auf die neuere Viehseuchengesetzgebung und die
hierdurch bedingte geschäftliche Mehrbelastuug der beamteten Thierärzte, eine fünfte stelle
im Jahre 1897 vorwiegend zum Zweck der Kontrolle des Viehverkehrs auf dem Bahnhof und
lem Markt in Bummelsburg geschaffen warden