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NH. Hauptstück, Laufende Ausgaben.

Sie betrug

Bureaubeamte einschl. Bauschreiber, Buchhalter
 ete. . . .
Kanzlisten . 0.0.0.0...
Bureau- und Kanzleihilfsarbeiter
Unterbeamte . a

1853 1875 1890 1902

61 58 218 366
% 12 30 30
f?) 93 136 105
— 5 48 84 100
Summe ıl 311 468 TOL

Das Verhältniss von Diätaren zu etatsmässigen Beamtenstellen hat
sich hiernach in dem letzten 12jährigen Zeitraum erheblich gebessert.
Auch bei dem Bureaupersonal haben im Laufe der Zeit mannigfache
Organisationsänderungen stattgefunden, die zu verfolgen aber zu weit
führen würde.
Gegenwärtig ist jede Abtheilung mit einem selbständigen, zum
Theil wiederum in sich mehrfach gegliederten Sekretariats- und
Registraturpersonal ausgestattet, dagegen ist, abgesehen von einigen Ausnahmen,
 die Kanzlei nach wie vor für die ganze Behörde einheitlich
organisirt. Im Jahre 1901 hatte die Behörde an Subaltern- und Unterbeamten
 aufzuweisen 234 Polizeisekretäre, 15 technische Bureaubeamte
mit Einschluss von 11 Bausekretären bei den Bauinspektionen,
95 Einwohnermeldeamtsassistenten, 36 Kanzlisten, 98 Hülfsarbeiter,
100 Boten, Vollziehungsbeamte, Aufseher u. s. w. und 21 Lohnschreiber,
insgesammt 599 Beamte, abgesehen von 61 Beamten der dem Polizeipräsidium
 seit ihrer Errichtung in den 50er Jahren untergebenen
Strafanstalt Moabit.
Hinsichtlich der Stellenbesetzung mit Militäranwärtern gelten für
Polizeisekretäre dieselben Grundsätze wie bei den Regierungen. Wegen
der Meldeamtsassistenten vgl. &amp; 138. ;

Exekutivpersonal (Polizei- und Kriminalpolizeibeamte, Gefängnissbeamte
und Feuerwehr).
$ 112. Die weitaus stärkste Vermehrung und mannigfaltigsten
Organisationsveränderungen weist diese Beamtengruppe auf.
Die Vermehrung des Personals betrug

18523 1875 1800 1902

Höhere Beamte (Polizei-Obersten, -Majore,
-Hauptleute, -Lieutenants, Gefängnissinspektor,')
 Kriminalinspektoren und
.Kommissare, Branddirektoren und -Inspektoren,
 Telegrapheningenieure) . . 71 1183 180 287
Mittlere und niedere Beamte . . ..._. 1150 3469 5174 7275
Summe 19221 3582 5854 7512.

y Seit 1890 ist die Gefängnissverwaltung an die Justizverwaltung übergegangen.