Vierter Hauptabschnitt, Gebiete der inneren Verwaltung, $$ 112—115. 1377
$ 113, Uober die Organisationsveränderungen ist im Kinzelnen Folgendes
18rVorzuheben:

Schutzmannschaft,
Nach dem Reglement vom 18. Sept. 1822 war der Stadtbezirk in 22 Reviere eingetheilt,
 deren jedem ein Revierpolizeikommissar vorstand. Zur Beaufsichtigung des
Dienstes der Reviere waren vier Polizeiinspektoren bestellt; jedem der letzteren war ausserlom
 die Leitung der Exekutive für einzelne Zweige der Polizeiverwaltung (Strassen-, Stromnd
 Baupolizei; Armen-, Sitten- und Medizinalpolizei; Markt-, Sicherheits- und Feuerpolizei)
besonders übertragen,
Da sich aber diese Exekutivorganisation im Jahre 1848 als zur Aufrechterhaltung der
Öffentlichen Ordnung nicht ausreichend erwies und auch die seit dem 19. März 1848 ein-Serichtete
 Bürgerwehr nicht genügte, so wurde nach dem Vorbilde der in London bestehenden
 Einrichtungen durch Allerh. Kab.-O. v. 23. Juni 1848 genehmigt, dass anstatt der
bisherigen uniformirten Exekutivpolizei zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung
9ine Schutzmannschaft, bestehend aus 1 Oberst, 5 Hauptleuten, 200 Wachtmeistern und
1800 Schutzmännern provisorisch gebildet werde, von denen 40 beritten sein sollten (thatsächlich
 wurden nur 1400—1500 Schutzmänner angestellt).

. $ 114. Anfänglich bestand die Schutzmannschaft nur als Provisorium neben dem alten
Exekutivpersonal, was aber zu stetigen Reibereien führte. Eine einheitliche Gestaltung der
Üxekutive erschien sonach dringend geboten. Nachdem die Gendarmerie bereits im Laufe
dos Jahres 1850 aus Berlin entfernt worden war, erfolgte im Jahre 1851 eine Verschmelzung
der Revierpolizei mit der Schutzmannschaft. Die Zahl der Reviere wurde auf 36 erhöht.
Die gesammte Leitung des exekutiven Dienstes lag in den Händen des unmittelbar
dom Polizeipräsidenten unterstellten Polizeiobersten. Ihm unterstanden Polizeihauptleute
Zur Beaufsichtigung der jetzt in Hauptmannschaften eingetheilten Reviere, sowie zur Führung
der Reserveabtheilung und der berittenen Schutzmannschaft, Zu Vorständen der Reviere
uürden Polizeilieutenants bestimmt.
Gleichzeitig wurde der bis dahin gewahrte, auch in der Kleidung ersichtliche (Cylinder)
bürgerliche Anstrich der Schutzmannschaft durch Uniformirung und Dienstinstruktionen nach
Militärischem Muster aufgehoben. Durch Allerh. Kab.-O. v. 22. März 1852 wurde bestimmt,
dass Anstellungen in der Schutzmannschaft nur noch unter denselben Bedingungen erfolgen
lürfton, welche für die Anstellungen der Gendarmen vorgeschrieben seien.

60 $ 115. Entsprechend dem starken Anwachsen der Bevölkerung hat seit der Mitte der
1 °r Jahre eine stete Vermehrung der Hauptmannschaften und Reviere, wie des Personals
“6r Schutzmannschaft stattgefunden.
Die Zahl der städtischen Reviere wurde
im Jahre 1865 auf 43 im Jahre 1879 auf 63
» 1868 „ 46 »  » 1881 „ 71
„1872 „ 50 „2 1885 „ 74
»  » 1875 „ 60 » »„ 1888 „ &amp;2
apmohrt, Im Jahre 1873 wurde eine sechste, im Jahre 1881 eine siebente und achte, im
ie 1888 eine neunte. und zehnte Bezirkshauptmannschaft eingerichtet. Von 1892 — 1898
an die Zahl der Polizeireviere auf 10%. 1892 wurde die elfte, 1893 die zwölfte Bezirks-“Pimannschaft
 gebildet.
icht Kine wesentliche organisatorische Aenderung wurde 1873 eingeführt durch die Einwel
 ung der Bezirkswachen, deren zwei für jede Hauptmannschaft eingerichtet wurden,
"il unter unmittelbarer Aufsicht der Bezirkshauptleute den gesammten Posten- und
üben lendienst auf den Strassen übernahmen und die alten gering besetzten Revierwachen
Ken tsie machten, 1881 wurden die Revierwachen mit etwas reichlicherer Besetzung
bes ur ®ingerichtet und die Zahl der Bezirkswachen auf eine für jede Hauptmannschaft
an Tänkt, Gegenwärtig besteht nur noch eine Bezirkswache für die I. und IL Haupt-Aschaft,
 sonst nur Revierwachen.